Berliner Rapper hat Ärger
Capital Bra soll Viertelmillion Euro Zwangsgeld zahlen
Aktualisiert am 16.10.2026 – 13:16 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Glücksspielbehörde der Länder wirft dem Berliner Rapper vor, illegales Online-Glücksspiel beworben zu haben. Nun hat ein Gericht entschieden.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag von Rapper Capital Bra gegen ein Zwangsgeld von 250.000 Euro abgelehnt. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hatte das Geld festgesetzt, weil der Musiker auf seinen Social-Media-Kanälen für illegales Online-Glücksspiel geworben haben soll. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung über den Fall berichtet.
Die Behörde hatte das Verfahren gegen den Rapper, bürgerlich Vladyslav Balovatsky, bereits im Oktober 2025 eingeleitet. Nachdem er weder auf eine Anhörung noch auf eine Untersagungsverfügung reagiert habe, sei das Zwangsgeld festgesetzt worden. Den entsprechenden Bescheid stellte die Polizei dem Musiker im April bei einem Konzert in Wiesbaden zu.
Capital Bra wollte eine sofortige Zahlung verhindern
Mit seinem Eilantrag wollte Capital Bra eine sofortige Zahlung verhindern, bis das Hauptsacheverfahren grundsätzlich geklärt ist. Das Gericht lehnte dies jedoch ab. Da inzwischen Fristen verstrichen sind, ist das Zwangsgeld nun fällig.
Capital Bra wird dagegen Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) einlegen, wie sein Anwalt, Nik Sarafi, mitteilte. Wann über die eigentliche Klage entschieden wird, ist laut einer Sprecherin des Gerichts noch offen.
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Das Gericht habe den Antrag aus formellen Gründen abgelehnt, ohne inhaltliche Einwände gegen die Bescheide zu prüfen, erklärte der Anwalt. Es sei dabei davon ausgegangen, dass diese Zustellung korrekt erfolgt sei. Tatsächlich sei diese jedoch an eine frühere Anschrift in Berlin erfolgt. „Wir haben vorgetragen und belegt, dass sich Capital Bra zu diesem Zeitpunkt in Zypern aufhielt und nicht mehr an dieser Anschrift wohnte“, so Sarafi. Sein Mandant habe von dem Verfahren gegen ihn erst erfahren, als ihm die Polizei das Schriftstück überreicht habe.
Die Glücksspielbehörde wirft Capital Bra vor, sich in Livestreams dabei gefilmt zu haben, wie er an unerlaubten Online-Glücksspielangeboten teilnahm, und diese Aufnahmen anschließend auf seinen Kanälen veröffentlicht zu haben. Sein Anwalt Nik Sarafi hält die Bescheide der Behörde laut „Bild“ für rechtswidrig und beruft sich dabei auf EU-Recht. „Unser Mandant betreibt gegenwärtig keine Glücksspielwerbung und plant auch keine entsprechenden Werbepartnerschaften“, zitiert die Zeitung den Juristen.
Das Verfahren war zunächst beim Verwaltungsgericht Halle (Saale) gelandet, wo die Glücksspielbehörde ihren Sitz hat. Da das Gericht sich für nicht zuständig erklärte, wurde der Fall an das Verwaltungsgericht Berlin weitergeleitet, wo Capital Bra gemeldet ist.