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Außengastro am Brüsseler Platz darf wieder bis Mitternacht öffnen


Aktualisiert am 06.08.2026 – 17:24 UhrLesedauer: 2 Min.

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Am Brüsseler Platz darf die Außengastronomie wieder bis Mitternacht öffnen. Die Stadt Köln akzeptiert den Beschluss des Verwaltungsgerichts und legt keine Beschwerde ein.

Die Außengastronomien am Brüsseler Platz dürfen ab sofort wieder bis 24 Uhr öffnen. Die Stadt Köln nimmt die Auflage zurück, mit der die Öffnungszeiten auf 22 Uhr begrenzt worden waren. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln wird sie keine Beschwerde einlegen, wie in einer Mitteilung am Donnerstag heißt.

Das Gericht hatte am 21. Juli dem Eilantrag eines Gastwirts am Brüsseler Platz stattgegeben. Dieser hatte sich gegen die Verkürzung der Öffnungszeit seiner Außengastronomie auf 22 Uhr gewehrt. Nach Auffassung des Gerichts war die Entscheidung der Stadt fehlerhaft. Die entsprechende Auflage in der Sondernutzungserlaubnis sei deshalb rechtswidrig.

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Stadt Köln: Entscheidung des Verwaltungsgerichts übetragbar

Die Stadt Köln erklärte, sie habe sich intensiv mit dem Beschluss auseinandergesetzt. Zur Bewertung der Lärmbelastung am Brüsseler Platz hatte sie mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts waren diese jedoch nicht geeignet, ausschließlich den Lärm der Außengastronomien zu beurteilen. Grund dafür seien unter anderem der gewählte Messort und weitere Einzelheiten der Untersuchungen gewesen.

Die Stadt hätte die Gutachten daher nach Ansicht des Gerichts nicht als Grundlage für ihre Entscheidung über die verkürzten Öffnungszeiten verwenden dürfen.

Zunächst hatte nur ein Gastwirt gegen die Auflage geklagt. Für die übrigen Betriebe war die Begrenzung auf 22 Uhr damit formal weiterhin gültig. Da sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nach Einschätzung der Stadt jedoch auf die anderen Gastronomiebetriebe übertragen lässt, wird die Auflage nun auch dort zurückgenommen.

Seit Jahren streiten sich Anwohner mit Feiernden über die Zukunft des Brüsseler Platzes. Zuletzt hatte das OVG die Stadt Köln dazu verurteilt, angemessene Maßnahmen zum Lärmschutz zu treffen. Seit vergangenem Jahr gilt ein Alkoholkonsumverbot in den Abend- und Nachtstunden. Dennoch werden die Grenzwerte weiter überschritten. Deswegen musste die Stadt Köln zuletzt 5.000 Euro Strafe zahlen.

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