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Home » Antrag bringt mehr Geld in der Rente
Wirtschaft

Antrag bringt mehr Geld in der Rente

MitarbeiterBy MitarbeiterMai 22, 2026
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Antrag bringt mehr Geld in der Rente

Kindererziehungszeiten gelten außer für leibliche und Adoptiveltern auch für Pflegeeltern und Stiefeltern. Auch Großeltern oder andere Verwandte können sich diese Zeiten anerkennen lassen, wenn das Kind bei ihnen dauerhaft als Pflegekind in häuslicher Gemeinschaft wohnt.

Wie viel wird mir pro Kind bei der Rente angerechnet?

Die Rentenversicherung rechnet Ihnen die Kindererziehung so an, als hätten Sie in dieser Zeit eigene Rentenbeiträge gezahlt. In einigen Fällen entsteht so überhaupt erst ein Rentenanspruch. Denn für die gesetzliche Rente müssen Sie mindestens fünf Jahre lang Beiträge geleistet haben.

„Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeiträge, die sich direkt auf Ihre Rentenhöhe auswirken“, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit. „Für die Zeit der Kindererziehung werden Sie in etwa so gestellt, als hätten Sie Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt.“

Das bedeutet: Sie bekommen für ein Jahr Kindererziehungszeit knapp einen Rentenpunkt gutgeschrieben. Und der bringt Ihnen ab 1. Juli 2026 42,52 Euro Rente pro Monat. Bei bis zu drei möglichen Erziehungsjahren hätten Sie also eine um etwa 128 Euro höhere monatliche Rente. Haben Sie mehr Kinder, steigt die Rente entsprechend weiter.

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Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie erhalten ohne Kindererziehungszeiten eine Rente von 1.500 Euro. Da Sie eine Tochter haben, die 2014 geboren wurde, können Sie sich drei Jahre als Kindererziehungszeit anerkennen lassen. Macht also knapp drei zusätzliche Rentenpunkte und damit rund 128 Euro zusätzlich (3 x 42,52 Euro). Insgesamt erhalten Sie dann also eine Rente von etwa 1.628 Euro im Monat.

Werden Kindererziehungszeiten automatisch auf die Rente angerechnet?

Nein. Sie müssen für die Anerkennung selbst aktiv werden, sonst zählen diese Zeiten nicht für Ihre Rente. Als Nachweis verlangt die Rentenversicherung die Geburtsurkunde. Das Formular V0800 für den Antrag können Sie hier herunterladen.

Wichtig: Haben Sie einen solchen Antrag bereits gestellt, brauchen Sie das nicht erneut zu tun. Ob Ihre Kindererziehungszeiten schon erfasst wurden, können Sie auch Ihrem Versicherungsverlauf entnehmen, der Ihnen erstmals zusammen mit Ihrer ersten Renteninformation zugestellt wird.

Gut zu wissen

Die Beiträge für Kindererziehungszeiten gibt es auch, wenn Sie währenddessen gearbeitet haben. Sie erhalten sie also zusätzlich zu dem, was Sie selbst eingezahlt haben.

Sind Sie bereits mindestens 43 Jahre, hat Sie die Rentenversicherung zudem um eine sogenannte Kontenklärung gebeten, bei der Kindererziehungszeiten mit abgefragt werden. Prüfen Sie vor einem Antrag, ob die Zeiten bereits in Ihrem Rentenversicherungsverlauf vermerkt sind. Wie Sie Ihren Rentenversicherungsverlauf kontrollieren, lesen Sie hier.

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