Aus „niedrigen Beweggründen“

Mordanklage nach tödlichem Angriff auf Zugbegleiter

Aktualisiert am 28.05.2026 – 15:21 UhrLesedauer: 1 Min.

Kerzen und Blumen am Gleis (Archivbild): Anfang Februar war ein 36 Jahre alter Zugbegleiter bei einer Ticketkontrolle angegriffen und tödlich verletzt worden. (Quelle: Boris Roessler/dpa/dpa-bilder)

Im Februar griff ein Mann einen Zugbegleiter an. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat am Donnerstag Mordanklage gegen einen 26-jährigen Mann erhoben, der im Februar einen Zugbegleiter in einem Regionalexpress angegriffen haben soll. Der Zugbegleiter verstarb zwei Tage nach der Attacke im Krankenhaus. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, habe der Angeklagte aus „niedrigen Beweggründen“ gehandelt.

Der Angriff ereignete sich am 2. Februar in einer Regionalbahn in Rheinland-Pfalz. Der mutmaßliche Täter war laut Staatsanwaltschaft von dem Zugbegleiter gegen 17.40 Uhr nach seiner Fahrkarte gefragt worden. Er habe erklärt, dass er keinen Fahrausweis habe. In der Folge sei es dann zu einer Auseinandersetzung gekommen – laut Staatsanwaltschaft schlug er dem Mann mehrfach gegen den Kopf.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits Mitte des Monats mitgeteilt, dass der 26-Jährige die Tat eingeräumt habe. Er bestreite allerdings einen Tötungsvorsatz. Wie die Staatsanwaltschaft meldete, berief sich der Mann zudem auf Erinnerungslücken.

Der Mann sitzt seit Februar in Untersuchungshaft. Nach dem vorläufigen Ergebnis der forensisch-psychiatrischen Begutachtung gebe es keine Hinweise auf eine erhebliche Verminderung oder Aufhebung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

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