Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe stärkt Afghanen bei Visa-Klagen den Rücken

Aktualisiert am 24.07.2026 – 15:27 UhrLesedauer: 3 Min.

Das Gericht hat sich mit Visabegehren im Zusammenhang mit dem Aufnahmeprogramm „Menschenrechtsliste“ beschäftigt. (Archivbild) (Quelle: Uli Deck/dpa/dpa-bilder)

Vor fünf Jahren rückten internationale Truppen aus Afghanistan ab, die Taliban übernahmen die Macht. Deutschland wollte Menschen aufnehmen, stoppte das aber. Das Verfassungsgericht hat das überprüft.

Deutschland durfte die Aufnahmeprogramme für Afghanen laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht pauschal einstellen. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen müssten die individuellen Belange des betroffenen Ausländers zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. Konkret ging es um das mittlerweile beendete Aufnahmeprogramm „Menschenrechtsliste“.

Geklagt hatte eine afghanische Frau, die für sich und ihre beiden minderjährigen Söhne Einreisevisa möchte und sich derzeit in Pakistan aufhält. Sie hatten 2021 von Deutschland eine Aufnahmezusage erhalten, die Ende 2025 zurückgenommen wurde. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte einen Anspruch auf Erteilung der Visa zuletzt verneint.

Diese Entscheidung hob der Zweite Senat in Karlsruhe nun auf. Das Gericht habe die Reichweite des aus dem Grundgesetz folgenden allgemeinen rechtsstaatlichen Willkürverbots verkannt. (Az. 2 BvR 319/26)

Klägerin: „Kann kaum beschreiben, wie erleichtert ich bin“

„Heute bin ich wirklich glücklich – ich kann kaum beschreiben, wie erleichtert ich bin“, sagte die afghanische Klägerin, die sich in der Stadt Peshawar im Norden Pakistans aufhält, nach der Entscheidung der Deutschen Presse-Agentur. Die Organisation Kabul Luftbrücke unterstützte bei der Übersetzung. „Es war ein sehr langes, verzweifeltes Warten“, erklärte die Frau. Ihre Klage hatte sie auf Grundlage einer Muster-Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Initiative Kabul Luftbrücke eingereicht. Nach Angaben der GFF ist die Frau aufgrund ihres Einsatzes für die Rechte von Frauen in Afghanistan besonders von den Taliban bedroht.

Die Klägerin zeigte sich nach der Entscheidung erleichtert. (Quelle: —/Kabul Luftbrücke/dpa/dpa-bilder)

Dass die Bundesregierung ihr Schutzversprechen gegenüber hochgefährdeten Afghaninnen und Afghanen nicht pauschal zurücknehmen darf, ist aus Sicht der GFF „eine gute Nachricht für die Grundrechte“. Das allein reiche aber nicht aus. „Deutschland muss die Schutzsuchenden jetzt endlich vor Folter und Tod in Sicherheit bringen“, forderte die GFF-Juristin Mareile Dedekind.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht nach der Entscheidung aus Karlsruhe zunächst keinen Handlungsbedarf. Sein Ministerium interpretierte die Entscheidung so, dass das Bundesverfassungsgericht in weiten Teilen der Argumentation der Bundesregierung folge: Aufnahmeerklärungen könnten aufgehoben werden, wenn sich das politische Interesse ändere. Die Richter gäben nur auf, bei der Abkehr den Einzelfall zu berücksichtigen. Man wolle nun das weitere Verfahren des Oberverwaltungsgerichts abwarten.

Karlsruhe macht klare Vorgaben

Das Bundesverfassungsgericht verwies das Verfahren der Afghanin an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurück. Dieses werde auch – gegebenenfalls im Rahmen einer Zwischenentscheidung – über die Anträge auf Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur vorübergehenden Fortsetzung der Unterstützung der Beschwerdeführenden in Pakistan zu entscheiden haben, teilte das Gericht mit.

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