„Ich habe die Frau gehasst“

Mann „richtet“ Kollegin „hin“ – lebenslange Haft

Aktualisiert am 14.04.2026 – 12:01 UhrLesedauer: 2 Min.

Der 22-Jährige auf der Anklagebank: Er wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Ein Mann kommt mit einem Messer zur Arbeit und tötet eine Kollegin. Jetzt spricht der Richter das Urteil.

Wegen des Mordes an einer Kollegin wurde ein 22-Jähriger am Landgericht Schweinfurt am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt. Laut der Strafkammer wurden dem Mann Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Die Anklage verwendete im Prozess immer wieder das Wort „Hinrichtung“.

In seinem Plädoyer erklärte der Anklagevertreter: „Prägend war sein innerstes Verlangen, jemanden zu töten.“ Auch die Pflichtverteidigerin des Mannes hatte den Mord als erwiesen angesehen. Sie erklärte: „Ihm kam es darauf an, zu töten.“

Während des Verfahrens hatte der 22-Jährige die Tat gestanden. Er erklärte: „Ich habe die Frau gehasst.“ Er habe die Kollegin schon seit seiner Ausbildung gekannt und sich von ihr schlecht behandelt gefühlt. Weiter erklärte er: „Wir haben uns nicht gut verstanden.“

In seinen letzten Worten vor Gericht erklärte der Mann schließlich: „Ich möchte mich bei allen geschädigten und betroffenen Personen entschuldigen. Ich wünschte, ich hätte die Tat nicht begangen.“

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklagevertreter hatten auf besondere Schwere der Schuld gedrungen. Diese wurde vor Gericht aber nicht festgestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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