Soll halluziniert haben

Alkoholiker tötet Patienten – schuldunfähig

07.05.2026 – 15:15 UhrLesedauer: 2 Min.

Ein Mann trinkt Schnaps (Symbolbild): Der Angeklagte soll mit rund drei Promille in eine Kölner Klinik gebracht worden sein. (Quelle: Monkey Business/imago)

In einer Klinik in Köln tötet ein alkoholkranker Mann einen Krebspatienten. Das Landgericht spricht ein Urteil – und schickt den Mann nicht ins Gefängnis.

Im November 2025 zieht ein alkoholkranker Mann auf der Intensivstation einer Kölner Klinik den Beatmungsschlauch eines anderen Patienten – und tötet den Mann dadurch. Nun hat das Kölner Landgericht geurteilt, dass der Mann während der Tat aufgrund eines Delirs im Zuge eines Alkoholentzugs schuldunfähig war.

Die 1. Große Strafkammer ordnete die Unterbringung des schwer alkoholsüchtigen Mannes in einer Entziehungsanstalt an. „Das ist ein sehr tragisches Geschehen, das sich in diesem Fall zugetragen hat“, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung.

Wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht, war der 32-Jährige wegen einer starken Alkoholisierung von etwa drei Promille und einer damit verbundenen Psychose zur Entgiftung in eine Klinik eingewiesen worden. Im Verlauf des mehrtägigen Entzugs habe der Mann zunehmend wahnhafte Vorstellungen und bedrohliche Halluzinationen entwickelt.

In der Nacht auf den 8. November des vergangenen Jahres soll der 32-Jährige seinem krebskranken und sedierten Mitpatienten den Beatmungsschlauch sowie eine durch die Nase eingeführte Magensonde herausgezogen haben. Laut dem Vorsitzenden Richter sei der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage gewesen, seine wahnhaften Vorstellungen von der Realität zu unterscheiden.

Obwohl Pfleger und Ärzte unmittelbar nach dem Vorfall Rettungs- und Wiederbelebungsmaßnahmen einleiteten, starb der Mitpatient kurz darauf an Sauerstoffmangel.

Erst im Jahr 2024 hatte der Beschuldigte zum ersten Mal in seinem Leben Alkohol getrunken – nachdem er bereits 2023 mit dem Konsum von Kokain begonnen hatte. Nach diesem ersten Kontakt mit Alkohol steigerte er seine Trinkmenge rasant. Kurz vor der Tat soll er im Durchschnitt vier Flaschen Wein und zwei Flaschen hochprozentiger Spirituosen täglich konsumiert haben. „Das war eine Spirale, die sich immer schneller drehte“, sagte der Vorsitzende Richter. Entzugstherapien habe der Mann zwar mehrfach begonnen, jedoch nie zu Ende geführt.

Zur konkreten Dauer der angeordneten Maßregel äußerte sich das Gericht nicht. Die psychiatrische Sachverständige hatte im Prozess eine Dauer von zwei Jahren empfohlen – dies entspricht zugleich der gesetzlich vorgesehenen Höchstdauer für eine solche Maßnahme.

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