Rote Kugeln müssen vom Markt

Schoko-Streit in der Schweiz: Aldi unterliegt vor Gericht

14.04.2026 – 19:29 UhrLesedauer: 1 Min.

Lindor-Kugeln von Lindt & Sprüngli: Ihnen war das Aldi-Produkt zu ähnlich. (Quelle: Martin Ruetschi)

Im Markenrechtsstreit um Schokoladenkugeln entscheidet ein Schweizer Gericht zugunsten von Lindt. Was Aldi Suisse nun mit seinen Produkten machen muss.

Der Discounter Aldi Suisse muss rot verpackte Schokoladenkugeln in der Schweiz vom Markt nehmen. Das Handelsgericht im Kanton Aargau sieht eine Verwechslungsgefahr mit den Lindor-Kugeln des Schweizer Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli, wie aus einem Urteil hervorgeht.

Lindt hatte wegen der Schokoladenkugeln gegen Aldi geklagt. Das Handelsgericht gab dem Unternehmen in Bezug auf die rot verpackten Kugeln recht: „Die Beklagte lehnt ihre rote „Feine Schokoladenkugel“ in unnötiger Weise (…) an die rote Lindor-Kugel an“, heißt es in dem Urteil. Es gebe keine sachliche Rechtfertigung dafür, dass Aldi seine Schokokugeln in einer Aufmachung anbiete, die den Lindor-Kugeln so ähnlich sei.

Bei farbig anders verpackten Kugeln sah das Gericht dagegen keine Verwechslungsgefahr. Das Gericht forderte Aldi Suisse auf, die Anzahl der verkauften Kugeln und den damit erzielten Umsatz zu beziffern.

Die Lindor-Kugeln sind ein Markenzeichen von Lindt. Sie sind wie ein Bonbon verpackt und werden sowohl einzeln als auch in größeren Packungen verkauft. Aldi verkaufte seine Kugeln unter dem Markennamen „Moser Roth“ nach eigenen Angaben seit 2016 in der Schweiz. Der Bescheid stammt vom 10. März. Zuvor hatte die „Aargauer Zeitung“ darüber berichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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