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Politik

AfD-Rechtsaußen fliegt nicht aus der Partei

MitarbeiterBy MitarbeiterJuli 2, 2026
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AfD-Rechtsaußen fliegt nicht aus der Partei

Helferich fliegt nicht aus der Partei

„Raus mit die Viecher“: AfD-Gericht sieht keine Entmenschlichung


02.07.2026 – 19:39 UhrLesedauer: 3 Min.

imago images 0842598632Vergrößern des Bildes

Helferich: Das Parteiausschlussverfahren zieht sich seit zwei Jahren hin. (Quelle: IMAGO/Revierfoto/imago)

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Matthias Helferich gilt als starker Vertreter des Höcke-Flügels im Westen. Sein Landesvorstand wollte ihn aus der Partei werfen. Doch das höchste Parteigericht entschied nun zu Helferichs Gunsten.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich fliegt nicht wegen parteischädigenden Verhaltens aus der AfD. Das hat die erste Kammer des AfD-Bundesschiedsgerichts entschieden. Das schriftliche Urteil liegt t-online vor. Darin heißt es unter anderem: Das vom Landesschiedsgericht im Juli 2025 beschlossene Urteil, Helferich aus der Partei auszuschließen, werde abgeändert. Helferich erhält demnach lediglich eine sechsmonatige Sperre für Parteiämter und ab sofort seine Mitgliedsrechte zurück.

Der Jurist Helferich ist als lauter Vertreter des radikalen Höcke-Flügels der AfD bekannt, in den sozialen Medien und im Bundestag fordert er immer wieder „Remigration“. In internen Chats, die an die Öffentlichkeit kamen, bezeichnete er sich früher als „freundliches Gesicht des NS“. Helferich bezeichnete das als Ironie. Diese und weitere Äußerungen, mit denen Helferich Schlagzeilen machte, schlagen im Urteil nicht zu Buche – sie wurden entweder bereits geahndet, sind verjährt oder Helferich will sie nicht selbst getätigt haben.

Auch eine ganze Reihe anderer Vorwürfe, die der Landesvorstand gegen Helferich erhebt, weist das Gericht zurück. „Somit verbleibt für die Frage der auszusprechenden Sanktionen als relevanter Vorwurf im Ergebnis nur die Duftbaum-Problematik“, konstatiert das Gericht in seinem 21-seitigen Urteil schließlich.

„Raus mit die Viecher“: AfD-Gericht sieht keine Entmenschlichung

Bei der „Duftbaum-Problematik“ handelt es sich um ein Posting Helferichs auf der Social-Media-Plattform Instagram. Es zeigte einen Auto-Spiegelanhänger, auf dem das Konterfei von Karin Ritter sowie der Spruch „Raus mit die Viecher“ zu sehen ist. Helferich hatte zu dem Bild „Super.“ und „#remigration“ geschrieben. Karin Ritter war das Oberhaupt einer durch TV-Reportagen bekannt gewordenen rechtsextremen Familie.

Das AfD-Parteigericht legt für diesen Post eigene Maßstäbe an. Es verweist zunächst auf den Duden, in dem „Viech“ als „Tier“, aber auch „roher, brutaler Mensch“ erklärt werde. Der Post sei deswegen zwar beleidigend, aber entmenschliche Migranten nicht und spreche ihnen deswegen auch nicht die im Grundgesetz verbriefte Menschenwürde ab. Es sei zudem nicht ersichtlich, dass Helferich sich Ritters Aussage zu eigen mache. „Wenn das Landesschiedsgericht so argumentiert, übernimmt es die Deutungen des politischen Gegners“, schreiben die Richter des AfD-Bundesschiedsgerichts. „Das kann aber nicht der Maßstab für die innerparteiliche Schiedsgerichtsbarkeit sein.“

Weil der Post von einem „erheblichen Teil des Wahlvolkes“ als unangemessen angesehen werden könne, könne er das Ansehen der Partei beschädigen. Es fehle jedoch „in der Gesamtschau an einer Erheblichkeit der Gefährdung“, unter anderem weil der Post auf Instagram nur 24 Stunden sichtbar gewesen sei.

Helferich will sich weiter für „patriotische Ausrichtung“ einsetzen

Für den Landesvorstand um Martin Vincentz, der das Verfahren gegen Helferich angestrengt hatte, ist das Urteil eine herbe Niederlage. Helferich gilt im Landesverband als starker Strippenzieher und deutlicher Konkurrent zum eher gemäßigt auftretenden Landeschef Martin Vincentz. Einen vom Gericht angeratenen Vergleich zwischen den beiden Streitparteien hatte der Vorstand Mitte Juni noch ausgeschlagen.

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