Wie teuer darf es wirklich sein

Abschleppkosten: Wann Sie zahlen müssen – und wann nicht


Aktualisiert am 07.05.2026 – 08:37 UhrLesedauer: 2 Min.

Auto am Haken: Wer muss das Abschleppen eigentlich bezahlen? (Quelle: IMAGO/snapshot-photography/T.Seeliger)

Abschleppen ist teuer – und manchmal ist es auch zu teuer. Aber wie hoch dürfen die Kosten sein? Und wer muss sie bezahlen?

Immer wieder landet die Frage vor Gericht: Wie hoch dürfen die Kosten fürs Abschleppen sein und wer muss sie bezahlen?

Für das Abschleppen auf öffentlichem und auf privatem Grund gelten unterschiedliche Regelungen. Eines gilt aber immer: Ein genauer Blick auf die Rechnung kann sich lohnen.

Abschleppen durch die Polizei

Wenn die Polizei ein Auto abschleppen lässt – das geht nur, wenn es auf öffentlichem Grund steht –, prüft sie vorher die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit. In manchen Fällen reicht es aus, das Fahrzeug umzusetzen, anstatt es abzuschleppen.

Auch wenn Sie kein Bußgeldverfahren wegen eines Parkverstoßes bekommen – die Abschleppkosten bleiben bestehen. Kehren Sie zurück, bevor der beauftragte Abschleppdienst eingetroffen ist, müssen Sie unter Umständen die Kosten für die Leerfahrt tragen.

Abschleppen auf Privatgrund

Auch auf Privatgrundstücken können Falschparker abgeschleppt werden. Die Kosten variieren je nach Region und anderen Faktoren. Das Amtsgericht München hat aber 2018 klargestellt, dass die Kosten dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entsprechen müssen (Az. 472 C 8222/18).

Wie teuer darf das Abschleppen sein?

Die Preise für das Abschleppen haben die einzelnen Gemeinden und Landkreisen unterschiedlich geregelt. Generell gilt aber: Abschleppdienste dürfen nur ortsübliche Preise verlangen. Sie müssen sich an die Vorgaben der zuständigen Behörden halten und dürfen nicht mehr verlangen. Immer wieder bestätigen Gerichtsentscheidungen diese Praxis.

Wenn Ihr Auto abgeschleppt wurde, können Sie sich bei der zuständigen Behörde über die örtlichen Abschleppkosten informieren und rechtliche Schritte einleiten, falls Sie zu viel bezahlen mussten.

Aber wo liegen die Grenzen? Dazu ein Wert zur Orientierung: Der ADAC erstattet seinen Mitgliedern die Abschleppkosten bis zu einer Höhe von 300 Euro.

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Wer muss bezahlen?

Wenn sich der Fahrer nicht ausfindig machen lässt, ist der Halter für die Abschleppkosten verantwortlich.

Zu Unrecht abgeschleppt – was nun?

Wer unrechtmäßig abgeschleppt wurde oder wem die Rechnung zu hoch erscheint, sollte strategisch vorgehen. Verlangen Sie eine detaillierte Rechnung und zahlen Sie nur unter Vorbehalt. So halten Sie sich rechtliche Schritte offen.

Prüfen Sie vor der Zahlung diese drei Punkte:

  • Warnen Schilder deutlich vor den Folgen des Falschparkens? Fehlen diese Hinweise, stehen die Chancen auf eine Rückzahlung gut.
  • Besitzt die Firma einen Vertrag zur Parkplatzüberwachung?
  • Verlangt das Unternehmen mehr als nur die reinen Abschleppkosten? Solche Zusatzgebühren sind oft unzulässig.

Im Zweifel hilft der Gang zum Anwalt. Wer bereits gezahlt hat, kann unberechtigte Forderungen unter Umständen zurückfordern. Wichtig: Ein Zettel mit der Handynummer hinter der Windschutzscheibe bietet rechtlich keinen Schutz vor dem Haken.

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