Verjährung erst nach 20 Jahren
SPD-Ministerin will Sexualstrafrecht verschärfen
02.11.2026 – 12:57 UhrLesedauer: 3 Min.
Die Bundesregierung will das Sexualstrafrecht verschärfen. Auch bestimmte verbale sexuelle Belästigungen sollen künftig strafbar werden.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) treibt die geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts voran. Ein Entwurf, den ihr Ministerium vorgelegt hat, sieht eine Bestrafung sexueller Belästigung auch dann vor, wenn es nicht zu körperlicher Berührung kommt. Gruppenvergewaltigungen sollen künftig härter als bisher bestraft werden. „Sexuelle Belästigungen und sexualisierte Gewalt sind ein massives Problem und gehören für zu viele Frauen zum Alltag“, sagt Hubig. Es sei notwendig, dagegen entschlossen vorzugehen – auch mit den Mitteln des Strafrechts.
Der Entwurf sieht eine Mindeststrafe von fünf Jahren bei Vergewaltigung vor, wenn durch die Tat eine Schwangerschaft verursacht wird. Von zwei auf fünf Jahre soll die Mindeststrafe bei Gruppenvergewaltigung angehoben werden. „Aus meiner Sicht ist jetzt die Zeit reif für den nächsten Schritt“, hatte Hubig schon im Sommer in einem Interview erklärt.
Auch andere gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe sollen künftig strenger bestraft werden – mit einer Mindeststrafe von drei Jahren statt, wie bisher, zwei Jahren Freiheitsentzug.
- Harte Linie: Hubig will Verjährungsfrist verlängern
- Digitale Gewalt: „Täter sollen sich nicht mehr sicher fühlen“
Hubig, 57, ist seit Mai vergangenen Jahres Justizministerin. Neben Alexander Schweitzer (Arbeit und Soziales) sowie Verena Hubertz (Bau) ist sie das dritte SPD-Kabinettsmitglied aus Rheinland-Pfalz im Kabinett von Kanzler Friedrich Merz (CDU). Die versierte Rechtspolitikerin und ehemalige Staatsanwältin setzt sich seit langem für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts ein.
Strengere Verjährungsfristen
Für Vergewaltigung und für gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe soll künftig einheitlich eine Verjährungsfrist von 20 Jahren gelten. Nach geltendem Recht sind es – je nach Fallkonstellation – unter Umständen lediglich fünf Jahre. „Eine 5-jährige Verjährungsfrist ist für Vergewaltigung zu kurz“, hatte die Ministerin zuvor erklärt.
Die geplante Verlängerung hat auch mit Straftaten zu tun, bei denen das Opfer mit chemischen Substanzen betäubt wurde und die Tat deshalb erst viel später zur Anzeige bringt, etwa nach dem Auftauchen von Videomaterial. „Es darf nicht sein, dass solche schweren Verbrechen ungesühnt bleiben, nur weil die Betroffene erst Jahre später erfährt, was ihr angetan wurde“, sagte Hubig jetzt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Lehren aus Fall Pelicot in Frankreich
Der Fall der Französin Gisèle Pelicot hat die Debatte über sexualisierte Gewalt in Europa stark geprägt. Ihr früherer Ehemann Dominique Pelicot hatte sie fast zehn Jahre lang immer wieder mit Medikamenten betäubt und im Internet Männer zur Vergewaltigung angeboten. Ein Gericht in Avignon verurteilte ihn im Dezember 2024 zu 20 Jahren Haft. Alle 50 Mitangeklagten wurden schuldig gesprochen, die Strafen lagen zwischen drei und 15 Jahren. In dem nun vorgelegten Entwurf wird zudem auf einen Fall aus Deutschland verwiesen, in dem einem Mann zur Last gelegt wurde, in insgesamt 67 Fällen sexuelle Handlungen an seiner zur Willensäußerung unfähigen Ehefrau vorgenommen zu haben.
