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Home » Gerichtsurteil klärt Haftungsfragen beim Rechtsschein
Mobilität

Gerichtsurteil klärt Haftungsfragen beim Rechtsschein

MitarbeiterBy MitarbeiterOktober 14, 2026
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Gericht fällt wichtiges Urteil

Achtung beim Blinken: Wissen Sie, was der „Rechtsschein“ ist?


Aktualisiert am 14.10.2026 – 07:08 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Rechtsschein im Straßenverkehr: Wer auf falsche Abbiegesignale vertraut, trägt unter Umständen Mitschuld am Unfall.

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Ein falscher Blinker und schon droht Ärger. Doch wer kommt für die Folgen auf, wenn sich andere auf das scheinbare Abbiegen verlassen? Was der sogenannte „Rechtsschein“ bedeutet und wie Sie sich richtig verhalten.

Ein Autofahrer setzt den linken Blinker, bremst dabei ab und lenkt dann plötzlich nach rechts. Ein anderes Fahrzeug, das mit zu geringem Seitenabstand vorbeifahren will, kollidiert mit ihm. Wer haftet? Dieser Fall aus Brandenburg zeigt: Falsche Signale können teuer werden. Und zwar für alle Beteiligten.

Was ist der „Rechtsschein“?

Ein gesetzter Blinker erzeugt einen sogenannten Rechtsschein. Das bedeutet: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen darauf vertrauen, dass der Fahrer tatsächlich abbiegt. Der Vorausfahrende hätte sich vergewissern müssen, dass sein plötzliches Manöver niemanden gefährdet. Aber nicht nur er ist in der Verantwortung.

Eine Polizeikontrolle (Symbolbild): In Berlin entdeckten Polizisten bei einem solchen Routineeinsatz eine sterbende Frau.
Eine Polizeikontrolle (Symbolbild): In Berlin entdeckten Polizisten bei einem solchen Routineeinsatz eine sterbende Frau. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer/imago-images-bilder)

Blinken vergessen: Das droht

Wer beim Abbiegen oder Spurwechsel keinen Blinker setzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kostet aktuell 10 Euro. Sind die Blinker defekt, wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro fällig.

Beide Fahrer haften

In dem genannten Fall stellte das Oberlandesgericht Brandenburg Folgendes klar: Der Fahrer, der geblinkt hat, haftet zu 60 Prozent, der Überholende zu 40 Prozent, da er den erforderlichen Seitenabstand nicht eingehalten hat.

Wie sich Fehler vermeiden lassen

  • Blinken Sie nur dann, wenn Sie das Abbiegen auch wirklich durchführen.
  • Vergewissern Sie sich, dass niemand gefährdet wird, bevor Sie die Spur wechseln oder die Richtung ändern.
  • Halten Sie beim Überholen immer genügend Abstand und verlassen Sie sich nicht blind auf Signale anderer.

Übrigens: Selbst wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer zu sehen sind, bleibt die Blinkpflicht bestehen. Denn Blinken dient der Sicherheit – nicht nur der Kommunikation mit anderen, sondern auch zur rechtlichen Absicherung im Streitfall.

Wie oft oder wie lange muss man blinken?

Die StVO regelt keine exakte Dauer oder Blinkanzahl. In der Praxis haben sich aber Faustregeln etabliert:

  • Beim Spurwechsel genügen meist drei Blinkimpulse. So viel leistet auch der Komfortblinker moderner Fahrzeuge automatisch.
  • Beim Abbiegen oder Verlassen der Autobahn sollte frühzeitig und durchgängig geblinkt werden. Denn es geht nicht nur um Spurwechsel, sondern um ein eindeutiges Signal.

Entscheidend ist, dass der Blinker rechtzeitig und deutlich erkennbar gesetzt wird. Was genau rechtzeitig heißt, beurteilt im Zweifel ein Gericht. Besser, wenn es dazu gar nicht erst kommt.

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