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Home » Klage abgewiesen – Gericht nicht zuständig
Leben

Klage abgewiesen – Gericht nicht zuständig

MitarbeiterBy MitarbeiterSeptember 29, 2026
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„Wir sind sachlich nicht zuständig“

Gericht weist Klage gegen Lidl-App ab

Aktualisiert am 29.09.2026 – 10:58 UhrLesedauer: 2 Min.

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„Lidl Plus“-App: Der Discounter bietet darüber Rabatte an. (Quelle: Philip Dulian/dpa/dpa-bilder)

Die Verbraucherzentrale sieht in der Rabatt-App des Lebensmittelhändlers Lidl eine Diskriminierung mancher Kunden. Der Verband hat geklagt. Das Gericht sieht sich jedoch nicht zuständig.

Im Prozess um Rabatte auf der App des Lebensmittelhändlers Lidl hat das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel die Klage abgewiesen. „Wir sind sachlich nicht zuständig“, sagte der Richter bei der Begründung der Entscheidung. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in den Rabatt-Apps eine Diskriminierung und hatte deshalb gegen den Discounter Lidl und dessen „Lidl Plus“-App geklagt.

Ungerechte Preisrabatte?

Der Kläger hatte vom Unternehmen Lidl verlangt, die Rabattierung über die App zu unterbinden, führte der Richter aus. Die Rabatte verstießen aus Sicht der Verbraucherschützer gegen Gebot der Gleichbehandlung und diskriminierten ältere, behinderte oder jüngere Menschen.

Das Oberlandesgericht ist für Verbraucherschutzfragen zuständig. Bei ihrer Klage bezogen sich die Verbraucherschützer jedoch auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Dabei geht es um die Benachteiligung „bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse“.

Das Gericht machte deutlich, dass die entsprechende Gesetzespassage nicht auf den Verbraucherschutz ausgerichtet sei. Die Sache gehöre deshalb in erster Instanz nicht vor das Oberlandesgericht, sagte der Richter. Für Verbraucherschutz seien zunächst die Landgerichte zuständig.

Ähnliche Klagen

Die Verbraucherschützer gingen zuletzt in ähnlichen Verfahren auch gegen die Discounter Netto und Penny vor. Diese Klagen wurden jedoch unter anderem wegen fehlender Belege abgewiesen. Die Urteile sind bislang nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde zugelassen. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Thema befassen. Ein Verhandlungstermin steht bislang nicht fest.

Lidl verteidigte die App. „Die kostenlose Lidl Plus-App ist ein freiwilliges, zusätzliches Angebot, mit dem unsere Kunden über die regulären Filialpreise hinaus von weiteren Preisvorteilen und digitalen Services profitieren können“, sagte ein Sprecher des Unternehmens. „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns nicht zu laufenden Gerichtsverfahren äußern.“

Für Händler und Kunden sind die Apps eine Art Tauschgeschäft. Angemeldete Kunden erhalten vielfach exklusive Vorteile. Im Gegenzug gewinnen die Händler – im besten Fall – treuere Kunden sowie deren Daten. So können sie das Kaufverhalten besser analysieren, die Zielgruppen gezielter ansprechen und möglicherweise auch Kaufentscheidungen beeinflussen. Händler wie Lidl und Rewe kennen ihre Kunden aus Sicht von Branchenexperten deshalb besser.

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