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Home » Was noch erlaubt ist – und was besonders teuer wird
Mobilität

Was noch erlaubt ist – und was besonders teuer wird

MitarbeiterBy MitarbeiterSeptember 29, 2026
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Schneller Überblick

Handy am Steuer: Das ist noch erlaubt


Aktualisiert am 28.09.2026 – 11:33 UhrLesedauer: 3 Min.

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Verboten: Beim Autofahren hat das Telefon nichts in der Hand zu suchen. Aber wie darf man es benutzen? (Quelle: IMAGO/xdangrytskux)

Beim Fahren gehört das Handy nicht ans Ohr – aber was ist mit Schoß, Schulter, Halterung? Was gilt für SMS, Whatsapp und das Ablehnen eines Anrufs? Und welche Strafen drohen?

Beide Hände gehören ans Lenkrad. Schon diese Grundregel des Autofahrens bedeutet: Das Telefon am Ohr ist tabu. Die Liste der Verbote ist aber noch um einiges länger. Und sie kennt nur eine Ausnahme.

Das alles ist verboten

Denn nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist verboten, sondern auch die Nutzung vieler anderer Funktionen von Mobil- oder Autotelefon: Sie dürfen keine Nachrichten schreiben oder lesen, nicht einmal die Uhrzeit ablesen oder einen Anruf ablehnen, wenn Sie dazu das Telefon in die Hand nehmen müssen.

Und dieses Verbot gilt nicht nur fürs Telefon, sondern laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung für jedes elektronische Gerät, das der Kommunikation, Information oder der Organisation dient. Und das ist eine lange Liste. Auf ihr stehen unter anderem:

  • Tablets
  • Touchscreens
  • Elektronische Terminplaner
  • E-Book-Reader
  • MP3-Player
  • Laptops
  • DVD- und Blu-ray-Player
  • Smartwatches
  • Diktiergeräte
  • Navis
  • Fernseher
  • Videobrillen (Virtual-Reality-Brillen oder Google-Glass-Brillen)

Geräte wie das Smartphone dürfen Sie nur dann während der Fahrt benutzen, wenn sie in einer Halterung stecken – und auch dann nur kurz und nur, wenn es die allgemeinen Verhältnisse (Wetter, Sicht, Straßenverhältnisse) erlauben.

Einzige Lösung: Das Telefon muss in einer Halterung stecken. Günstige Modelle gibt es bereits für etwa zehn Euro.Vergrößern des Bildes
Einzige Lösung: Das Telefon muss in einer Halterung stecken. Günstige Halterungen gibt es bereits für etwa zehn Euro. (Quelle: IMAGO/xPVproductionsx)

Handy am Ohr: Dann ist es erlaubt

Nur unter einer Bedingung dürfen Sie am Steuer das Telefon ans Ohr halten: nämlich wenn das Auto steht und der Motor komplett ausgeschaltet ist. Selbst der Leerlauf im Stand oder das Ausschalten durch Start-Stopp an der Ampel genügen nicht und schützen nicht vor einem Bußgeld oder deutlich härteren Konsequenzen. Der Bußgeldkatalog sieht einige Standard-Sanktionen vor – Gerichte haben aber bereits auch deutlich härter geurteilt.

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Unfall mit Todesfolge führt Fahrer ins Gefängnis

Wer am Steuer eine Textnachricht liest und dabei einen Unfall verursacht, sollte nicht mit Milde rechnen – sondern mit einer Gefängnisstrafe. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: III-4 RVs 13/22). Es verurteilte einen Autofahrer zu einem Jahr und neun Monaten Haft ohne Bewährung.

Der Mann hatte zwei Textnachrichten gelesen und eine kurze Antwort getippt. Kurz darauf überfuhr er drei Menschen: Zwei Kinder wurden schwer verletzt, ihre Mutter starb. Obendrein war er in einer Tempo-70-Zone 15 km/h zu schnell gefahren.

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