Können nicht sagen, „im falschen Monat schwanger geworden“
Besonders deutlich zeigt sich das Problem der Budgetierung laut Haist bei der Schwangerenvorsorge. „Eine Frauenarztpraxis kann nicht steuern, wie viele Patientinnen schwanger werden. Schwangerschaften richten sich weder nach Quartalen noch nach Budgets.“ Dennoch bleibe der Anspruch auf Schwangerenvorsorge selbstverständlich bestehen, die entscheidende Frage sei aber, wie diese Versorgung künftig finanziert wird. „Wir können einer Patientin nicht sagen: Sie sind leider im falschen Monat schwanger geworden, unser Budget ist bereits ausgeschöpft.“
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung widerspricht in der „Tagesschau“ hingegen dem Eindruck, dass die bisherige Vergütung für die Schwangerschaftsvorsorge gestrichen werde. Das Geld werde vollständig in die MGV überführt. „Durch diese gesetzliche Vorgabe wird 2027 also für Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen kein Euro weniger zur Verfügung stehen als bisher“, sagt Sprecher Florian Lanz demnach.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hält die Sorgen der Frauenärzte laut „Tagesschau“ hingegen für berechtigt. Der Vereinigung zufolge dürfte es schwierig werden, den finanziellen Rahmen der MGV ausreichend zu vergrößern. Sie wirft den Krankenkassen in den laufenden Verhandlungen einen „reinen Sparkurs“ vor.
BVF warnt vor längeren Wartezeiten und schwierigen Terminsuchen
Für Neupatientinnen könnte das Gesetz nach Einschätzungen des BVF ebenfalls Folgen haben: „Wenn die insgesamt verfügbaren Kapazitäten knapper werden, stellt sich für eine Praxis ganz praktisch die Frage, wie viele zusätzliche Patientinnen sie noch aufnehmen kann“, erklärt Haist. Er betont aber auch: „Unser Ziel ist ausdrücklich nicht, Bestandspatientinnen und Neupatientinnen gegeneinander auszuspielen.“ Insgesamt warnt der BVF, dass Patientinnen den kleineren Spielraum von Praxen vor allem durch längere Wartezeiten und eine schwierigere Terminsuche bemerken werden.
Der BVF fordert vor allem zuverlässige Rahmenbedingungen für die gynäkologische Versorgung. „Leistungen, die medizinisch notwendig und politisch ausdrücklich gewollt sind, müssen auch so finanziert werden, dass sie tatsächlich erbracht werden können“, so Haist. Das gelte insbesondere für Prävention, Krebsfrüherkennung und Schwangerenvorsorge, denn „gerade Prävention und Früherkennung haben ja das Ziel, Erkrankungen früh zu erkennen und aufwendigere Behandlungen möglichst zu vermeiden“.
Nach Ansicht des BVF soll zunächst geprüft werden, wo Strukturen effizienter organisiert, Doppelarbeit vermieden und Ressourcen besser eingesetzt werden können. Die Versorgung bei den oben genannten Leistungen finanziell zu begrenzen, hält der Verband dagegen für den falschen Ansatz. „Das gilt umso mehr, wenn dadurch am Ende Versorgung möglicherweise nur an eine andere Stelle des Gesundheitssystems oder späteren Zeitpunkt verschoben wird.“