Nach AfD-Erfolg in Sachsen-Anhalt
Hubig ruft Beamte zu Widerstand auf
12.09.2026 – 07:51 UhrLesedauer: 2 Min.
Nach dem Erdrutschsieg der AfD in Sachsen-Anhalt könnte die Partei erstmals eine Landesregierung übernehmen. Die Bundesjustizministerin warnt vor den Folgen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat Beamte in Sachsen-Anhalt aufgefordert, sich rechtswidrigen Weisungen einer möglichen AfD-Landesregierung zu widersetzen. „Beamtinnen und Beamte schwören einen Eid auf die Verfassung“, sagte Hubig den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Sie müssen sich an Recht und Gesetz halten. Wenn ein Beamter den Eindruck hat, dass ihm rechtswidrige Weisungen erteilt werden, muss er die Bedenken intern klar äußern.“
Ein Beamter könne sich nicht darauf zurückziehen, „dass man nur tue, was ihm gesagt wurde“, fügte sie hinzu. Hubig zeigte zugleich Verständnis für die Verunsicherung vieler Bürger: „Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass sich gerade viele Menschen große Sorgen machen vor einer AfD-Regierung.“
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Die AfD hatte die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am vergangenen Sonntag mit 43,8 Prozent der Stimmen gewonnen und stellt mit 39 Abgeordneten die stärkste Fraktion im neuen Landtag. Die absolute Mehrheit hat die Partei von Ulrich Siegmund jedoch verfehlt, zum Regieren fehlen ihr drei Stimmen. CDU, SPD, Grüne und Linke lehnen jede Zusammenarbeit mit der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften Partei ab, lediglich das BSW führt Gespräche mit der AfD.
Justiz soll sich wehren
„Ich bin mir sicher, dass sich die Justiz gegen jeden Versuch von Einflussnahme versperren würde“, sagte die Ministerin. Bei Staatsanwaltschaften sei der rechtliche Rahmen zwar anders, da sie als Teil der Exekutive einem ministeriellen Weisungsrecht unterlägen. Dieses sei jedoch begrenzt. Hubig äußerte „keinen Zweifel daran, dass sich auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte rechtswidrigen Weisungen widersetzen würden“.
Die Ministerin verwies zudem auf Mittel des Bundes gegen mögliche Rechtsverstöße einer AfD-geführten Landesregierung. „Die Länder sind genauso an die Vorgaben des Grundgesetzes gebunden. Und es gibt das Prinzip der Bundestreue“, sagte Hubig. Verletze ein Bundesland seine rechtlichen Pflichten, könne der Bund das Bundesverfassungsgericht anrufen.
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