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Home » Rentenversicherung fordert Nachweise von dieser Gruppe
Wirtschaft

Rentenversicherung fordert Nachweise von dieser Gruppe

MitarbeiterBy MitarbeiterAugust 17, 2026
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Brief kommt im September

Rentenversicherung braucht neue Nachweise


Aktualisiert am 17.08.2026 – 08:09 UhrLesedauer: 1 Min.

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Korrespondenz der Deutschen Rentenversicherung: Wer eine Waisenrente bezieht, bekommt bald Post. (Quelle: IMAGO/Guido Schiefer/imago)

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Im September steht für viele Empfänger einer Hinterbliebenenrente eine wichtige Prüfung an. Die Rentenversicherung fordert zur Einreichung von Nachweisen für die Waisenrente auf.

Wer in Deutschland Halb- oder Vollwaise ist, erhält von der Deutschen Rentenversicherung eine Hinterbliebenenrente, auch Waisenrente genannt. Diese gibt es sowohl für leibliche als auch Stief- oder Pflegekinder des Verstorbenen. Diese Form der Rente muss beantragt werden.

Grundsätzlich endet der Anspruch auf Waisenrente mit dem 18. Lebensjahr. Doch es gibt Ausnahmen: Wer studiert, eine schulische oder berufliche Ausbildung oder einen Freiwilligendienst absolviert, kann den Anspruch bis zum 27. Lebensjahr verlängern.

Im Video | Geld im Alter reicht nicht aus: „Wir gehen beide noch arbeiten“

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Waisenrente: Rentenversicherung schickt Briefe an Betroffene

Zur Überprüfung des fortwährenden Anspruchs versendet die Rentenversicherung im September spezielle Nachprüfungsschreiben. Darauf weist die Rentenversicherung in einer aktuellen Meldung hin. Diese beziehen sich auf die bisher bekannte Ausbildungsart des Empfängers. Um den Fortbestand der Ausbildung zu belegen, sind entsprechende Nachweise erforderlich.

  • Rente für Hinterbliebene: Das müssen Sie über die Waisenrente wissen
  • Sieben Irrtümer im Check: Das gilt für Witwen und Witwer bei der Rente

Neben der Bestätigung durch die Ausbildungsstätte können auch andere Dokumente als Beweis dienen. Dazu zählen Zeugnisse, Urkunden, Lehrverträge sowie Semester- oder amtliche Bescheinigungen.

Nachweise können entweder auf dem Postweg oder online über die Formulare R5462 und S8003 eingereicht werden. Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt eine Prüfung des weiteren Rentenbezugsanspruchs. Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.

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