BND und Verfassungsschutz
Kabinett will Nachrichtendiensten aktive Abwehr erlauben
Aktualisiert am 11.08.2026 – 13:36 UhrLesedauer: 3 Min.
Sprengstoff-Drohne am Flughafen, russische Spionage – eine schon lange geplante Reform bringt neue Werkzeuge für BND und Verfassungsschutz. Welche Grenzen bleiben und wo wird jetzt nachjustiert?
Die deutschen Nachrichtendienste sollen deutlich erweiterte Befugnisse für die Aufklärung von Terrorismus, Extremismus und geheimdienstlichen Aktivitäten anderer Staaten erhalten. Dazu gehört erstmals die Möglichkeit in klar begrenzten Fällen aktiv einzugreifen – zum Beispiel, indem der Bundesnachrichtendienst (BND) die IT-Infrastruktur einer fremden Macht während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke auf Deutschland manipuliert. Ein entsprechender Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen will, sieht neben neuen Befugnissen aber auch mehr Kontrolle und in einigen Bereichen neue Leitplanken für die Dienste vor.
Keine dauerhafte Beobachtung als extremistischer Verdachtsfall
Zu diesen zählt etwa die Beschränkung der Beobachtung einer Vereinigung als extremistischer Verdachtsfall auf maximal fünf Jahre. Hat sich der Verdacht in diesem Zeitraum nicht erhärtet, muss die Beobachtung demnach in der Regel beendet werden. Eine Verlängerung um jeweils zwei Jahre soll zwar möglich sein. Allerdings soll das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darüber nicht alleine entscheiden können, sondern das Bundesinnenministerium müsste in so einem Fall zustimmen.
Aktuell gibt es für die Verdachtsfall-Beobachtung, die mehr beinhalten kann als nur die Auswertung öffentlich verfügbarer Quellen, auf Bundesebene keine zeitliche Beschränkung. Die AfD wird vom Verfassungsschutz seit Februar 2021 als Verdachtsfall bearbeitet. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte 2024 die Rechtmäßigkeit dieser Einstufung. Im Mai 2025 stufte das BfV die Partei auf Bundesebene auf „gesichert rechtsextremistisch“ hoch. Diese Einstufung wird derzeit gerichtlich überprüft. Ein Eilverfahren ging zugunsten der AfD aus. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus.
Umfassende Reform
Der Entwurf war Anfang Juli veröffentlicht worden. Er umfasst rund 700 Seiten und sieht zahlreiche Änderungen vor. Das Kanzleramt, das für den BND die Verantwortung trägt, hat ihn gemeinsam mit dem Innenministerium unter Abstimmung mit dem Justizressort erarbeitet. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) war es dem Vernehmen nach wichtig, dass die Regeln für den Verfassungsschutz zusammen mit der Reform des BND-Gesetzes auf den Weg gebracht werden.

Tatsächlich geht es in beiden Fällen teils um ähnliche Fragen, wie etwa den Abgleich biometrischer Daten mit Daten aus dem Internet und die Befugnis zur Online-Durchsuchung. Das ist eine verdeckte Maßnahme, bei der sich eine Sicherheitsbehörde heimlich Zugriff auf ein Smartphone oder ein anderes Gerät verschafft, um darin gespeicherte Daten zu durchsuchen. Was den BND angeht, dessen Aufgabenbereich eigentlich nur das Ausland umfasst, soll es künftig in begründeten Ausnahmefällen möglich sein, diese Durchsuchung auch im Inland fortzusetzen. Das wäre etwa denkbar, wenn sich ein bereits in anderen Staaten beobachteter ausländischer Agent vorübergehend auch in Deutschland aufhält.









