Personalrochade
Bricht Merz damit die Verfassung?
Aktualisiert am 29.07.2026 – 10:36 UhrLesedauer: 3 Min.

Wird das neue Personal für den Kanzler nicht nur politisch schwierig, sondern auch verfassungsrechtlich? Einige Juristen sehen das so, die Bundesregierung nicht.
Es ist ein scheinbar simpler Satz, der Friedrich Merz gerade mehr Fragen einbringt, als ihm bei all dem Ärger um seine Personalrochade lieb sein kann. Der Satz steht im Grundgesetz im Artikel 64, und er lautet: „Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.“
Bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag: Das ist die entscheidende Stelle. Bedeutet das, dass der Bundestag in diesen Tagen also eigentlich eine Sondersitzung abhalten müsste, nachdem der Bundespräsident an diesem Mittwoch Merz‘ neue Kanzleramtsministerin Nina Warken, seinen neuen Verkehrsminister Steffen Bilger und seinen neuen Gesundheitsminister Carsten Linnemann ernannt hat? Bricht die Bundesregierung die Verfassung, wenn sie den Eid erst in der ersten regulären Sitzungswoche im September vor dem Bundestag leisten lässt?
Verfassungsrechtler streiten sich
Es gibt Verfassungsrechtler, die das so sehen. Stefan Pieper von der Uni Münster sagte dem „Tagesspiegel“ zuletzt, eine Vereidigung erst im September sei „nicht ganz unproblematisch“. Piper leitete von 2004 bis 2025 das Referat Verfassung und Recht im Bundespräsidialamt. Er sagte: „Werden neue Minister nicht sofort vereidigt, so wird in der Literatur vertreten, dass sie ihre Amtsgeschäfte nicht ausüben dürfen, bevor sie nicht nach dem Ende der Sommerpause vor dem Parlament vereidigt sind.“
Die Grundgesetz-Formulierung „bei der Amtsübernahme“ hält er für „eindeutig“, die Staatspraxis entspreche dem dadurch, dass die Vereidigung unmittelbar nach der Ernennung durch den Bundespräsidenten stattfinde.
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Der Kölner Rechtsprofessor Christoph Schönberger sieht es genauso wie Pieper. „Dieser sechswöchige Aufschub der Eidesleistung neuer Minister, den es in der bundesdeutschen Staatspraxis seit 1949 noch nie gegeben hat, ist eine gefährliche Missachtung des Grundgesetzes und des Parlaments“, schreibt Schönberger in einem Beitrag für die „FAZ“. „Der Bundeskanzler verstößt daher gegen das Grundgesetz, wenn er einem ernannten Minister dessen Geschäftsbereich tatsächlich überträgt, bevor dieser vor dem Bundestag vereidigt worden ist.“

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält eine Vereidigung nach der Sommerpause hingegen für „ausreichend“. Er sagte dem „Tagesspiegel“, die Amtsübernahme sei von der Amtsübertragung zu unterscheiden. Letztere finde mit der Ernennung durch den Bundespräsidenten statt.










