Weiter betonte Dobrindt: „Aber auch all diese Überwachungsmöglichkeiten verhindern nicht abschließend, dass Menschen, die vorhaben, schwerste Anschläge zu begehen, diese vielleicht auch begehen können. Man kann das Risiko minimieren, aber man kann es nicht komplett ausschließen.“
Die Berliner Polizei hatte Abdul B. als Gefährder eingestuft, weil er versucht hatte, sich der Terrororganisation IS anzuschließen und dafür im Mai verurteilt worden war – allerdings noch nicht rechtskräftig.
Verhalten soll nicht auf Anschlag hingewiesen haben
Sein von der Polizei beobachtetes Verhalten soll allerdings nicht darauf hingedeutet haben, dass er einen konkreten Anschlag plante. Im Mai befasste sich laut dem Bericht von WDR, NDR und „SZ“ auch das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin, in dem Polizeibehörden und Geheimdienste zusammenarbeiten, mit seinem Fall. Dort sollen die Experten zu dem Schluss gekommen sein, es bestehe eine große Gefahr durch Abdul B. und er müsse überwacht werden.
Das LKA soll Abdul B. daraufhin eng observiert haben, sein Handy wurde überwacht, die Kamera installiert. Abdul B. soll sich allerdings unauffällig verhalten haben. Die Obduktion durch Spezialisten des LKA sei daraufhin etwas zurückgefahren worden.
Mit Spielzeugwaffe das Haus verlassen
Dass er von der Polizei überwacht wurde, war Abdul B. möglicherweise bekannt: Am 2. Juli filmte die Überwachungskamera, wie er mit einer Schusswaffe in der Hand sein Haus verließ. Die Polizei durchsuchte seine Wohnung, doch die Waffe war ein Spielzeug. Die Polizei warnte ihn dann in einer sogenannten Gefährderansprache.
Der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Hoffmann, sagte im Deutschlandfunk: „Ich glaube, dass wir durchaus im Lichte dieser Ereignisse kurzfristig reden können über das Thema Fußfessel.“ Zunächst sollte man den gesamten Sachverhalt betrachten, einschließlich des Prozesses gegen den Täter Abdul B. „Und dann haben wir sicher im Herbst die Zeit, uns das in aller Ruhe anzuschauen und unsere Schlüsse daraus zu ziehen.“
Der Berliner CDU-Spitzenkandidat Evers sagte in der Sendung „Frühstart“ von RTL und NTV: „Wir müssen dafür sorgen, dass Moscheevereine, in denen Verfassungsfeindlichkeit gepredigt wird, verboten werden. Wir müssen die Mittel des Vereinsrechts ausschöpfen.“ Islamismus bedrohe wie auch jede andere Form des Extremismus „unsere Freiheit“. Nicht erst die Straftat sei das Problem, sondern dass überhaupt junge Menschen zu Islamisten werden. Auch an den Schulen müsse der Islam thematisiert werden.











