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Wirtschaft

Diese Änderungen sollen 2027 gelten

MitarbeiterBy MitarbeiterJuli 3, 2026
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Diese Änderungen sollen 2027 gelten

„Wir beginnen, die Fesseln zu lösen“

Ihr Arbeitsvertrag läuft 2027 aus? Das sollten Sie jetzt wissen


03.07.2026 – 10:27 UhrLesedauer: 4 Min.

Friedrich Merz, Bärbel Bas, Lars Klingbeil und Markus Söder (v.l.n.r.): Gute Laune, gutes Paket?Vergrößern des Bildes

Freude über die Ergebnisse bei der Pressekonferenz nach dem Koalitionsausschuss: Die Regierung will mehr Befristungen ermöglichen. (Quelle: dts Nachrichtenagentur/imago)

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Die Bundesregierung will es Arbeitgebern ermöglichen, ihre Angestellten länger zu befristen. Das könnte auch Arbeitsverträge betreffen, die im nächsten Jahr eigentlich entfristet werden.

Die Koalition aus Union und SPD hat sich auf ein Reformpaket geeinigt, das Deutschland wieder zu mehr Wachstum bringen soll. Eines der größten Vorhaben betrifft die Reform der Rente: Die Koalition will die Vorschläge der Rentenkommission aus der vergangenen Woche vollständig umsetzen. Das betrifft insbesondere die Anpassung des Renteneintrittsalters, die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente und die Einführung einer Kapitalrente für alle gesetzlich Versicherten.

Doch beim Koalitionsgipfel ging es auch um andere Themen. Die Einkommensteuer soll nach unten angepasst werden, im Gegenzug sollen die Reichen etwas mehr zahlen. Und auch beim Arbeitsrecht soll es Anpassungen geben: Hochverdiener ab einem Gehalt von rund 15.000 Euro im Jahr sollen einfacher zu kündigen sein. Zudem soll es Unternehmen möglich sein, Beschäftigte länger in befristeten Arbeitsverträgen zu halten.

Bisher dürfen Beschäftigte maximal zwei Jahre befristet werden

Nach aktuellem Recht dürfen Beschäftigte maximal 24 Monate ohne konkreten Grund („sachgrundlose Befristung“) befristet angestellt sein, danach müssen sie entweder entfristet werden, oder der Vertrag läuft aus. Es ist auch möglich, Angestellten einen Vertrag mit kürzerer Befristung zu unterbreiten und diesen bis zu dreimal zu verlängern. Auch dann dürfen die zwei Jahre maximaler Befristung aber nicht überschritten werden.

Ausnahmen gibt es für neue Unternehmen, die seit weniger als vier Jahren bestehen: In diesen Firmen sind befristete Anstellungen bis zu vier Jahre lang zulässig. Auch für ältere Arbeitnehmer gibt es Ausnahmen, ab dem 52. Lebensjahr können sie sogar fünf Jahre lang sachgrundlos befristet angestellt sein.

Die Koalition plant nun, diese sachgrundlose Befristung grundsätzlich für 48 Monate, also auf insgesamt vier Jahre, auszuweiten. Ein Arbeitsvertrag kann bis zu sechsmal innerhalb dieser Zeit verlängert werden.

Paukenschlag: Arbeitnehmer können mehrmals befristet neu eingestellt werden

Zudem soll es Unternehmen ermöglicht werden, denselben Arbeitnehmer erneut befristet neu einzustellen. Das ist nach aktuellem Recht nicht erlaubt, es sei denn, die vorherige Einstellung liegt schon lange zurück. Das nennt sich „Vorbeschäftigungsverbot“.

Wie genau die Koalition die Lockerung des Vorbeschäftigungsverbots auslegt, könnte erhebliche Folgen haben. So könnte sie so ausgestaltet sein, dass eine Person, die vor kurzer Zeit schon mal befristet bei einem Unternehmen eingestellt war, nun wieder zurückkehren kann in eine erneut befristete Stelle. Wie lange die „Pause“ beim alten Arbeitgeber sein muss, wäre dann von großer Bedeutung: Sind es zwei Jahre oder nur zwei Monate? Bei Zweiterem wären Kettenbefristungen wieder möglich, also: Nach einer kurzen Pause kehrt ein befristet Beschäftigter zurück in eine neue befristete Anstellung.

Theoretisch wäre es dann möglich, einen Arbeitnehmer nach einer 48-monatigen Befristung erneut befristet einzustellen. Die Regelung soll nach dem Willen der Koalition zunächst nur bis zum 31. Dezember 2030 gültig sein, danach würde also wieder altes Recht gelten. Es sei denn, die nächste Bundesregierung passt die Regelung erneut an.

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