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Home » Steuerpläne zu Einkommenssteuer, Reichensteuer und Co.
Wirtschaft

Steuerpläne zu Einkommenssteuer, Reichensteuer und Co.

MitarbeiterBy MitarbeiterJuli 2, 2026
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Steuerpläne zu Einkommenssteuer, Reichensteuer und Co.

Steuerpläne der Bundesregierung

Mehr Netto ab 2027: Wer am meisten profitieren soll


Aktualisiert am 02.07.2026 – 12:25 UhrLesedauer: 4 Min.

Zufriedenes Paar: Die Koalition hat sich auf eine Reform der Einkommensteuer verständigt.Vergrößern des Bildes

Zufriedenes Paar: Die Koalition hat sich auf eine Reform der Einkommensteuer verständigt. (Quelle: Milan Markovic/getty-images-bilder)

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Die Koalition will kleine und mittlere Einkommen entlasten, insbesondere Familien mit Kindern. Spitzenverdiener sollen dagegen stärker belastet werden.

Die Bundesregierung plant eine Reform der Einkommensteuer. Nach der Einigung im Koalitionsausschuss sollen Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen ab dem 1. Januar 2027 entlastet werden. Die volle Wirkung soll die Reform ab 2028 entfalten.

Im Mittelpunkt stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Familien mit Kindern. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll die „große Mehrheit der Steuerpflichtigen“ künftig mehr Netto vom Brutto haben. Die Regierung begründet den Schritt mit den stark gestiegenen Kosten für Energie, Mobilität, Wohnen und den Alltag. Das geplante Entlastungsvolumen liegt bei rund zehn Milliarden Euro pro Jahr.

Was konkret geplant ist

Die Steuerentlastung soll über mehrere Hebel erfolgen. Vorgesehen sind unter anderem:

  • eine Erhöhung des Grundfreibetrags,
  • eine Erhöhung des Kinderfreibetrags,
  • eine Erhöhung des Kindergeldes,
  • eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags,
  • ein Abflachen des Einkommensteuertarifs im mittleren Bereich sowie
  • eine spätere Anwendung des Spitzensteuersatzes.

Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums soll der Spitzensteuersatz künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen. Der Tarifbereich zwischen 17.800 Euro und 70.600 Euro soll dadurch etwas abgeflacht werden. Aktuell greift der Spitzensteuersatz ab 69.879 Euro.

Wichtig: Bei diesen Beträgen geht es um das zu versteuernde Einkommen, nicht um das Bruttogehalt. Das zu versteuernde Einkommen liegt immer niedriger, weil etwa Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Freibeträge und weitere Abzüge berücksichtigt werden.

Grundfreibetrag soll auf 12.900 Euro steigen

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist der Grundfreibetrag. Er soll nach Angaben des Finanzministeriums voraussichtlich in zwei Stufen bis 2028 auf 12.900 Euro steigen. Momentan liegt er bei 12.348 Euro.

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass Einkommen bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei bleibt. Er soll das Existenzminimum schützen. Von einer Erhöhung profitieren grundsätzlich alle Einkommensteuerpflichtigen, weil ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt.

Die endgültige Höhe soll allerdings erst im Gesetzgebungsverfahren beziehungsweise nach Vorlage des Existenzminimumberichts festgelegt werden. Dieser wird jedes Jahr im Herbst erstellt.

Kindergeld soll auf 272 Euro steigen

Besonders stark sollen Familien mit Kindern profitieren. Das Kindergeld soll nach den bisherigen Plänen ebenfalls in zwei Stufen steigen – voraussichtlich bis auf 272 Euro im Jahr 2028. Auch der Kinderfreibetrag soll angehoben werden. Er liegt derzeit bei 6.828 Euro pro Kind. Hinzu kommt ein Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf von 2.928 Euro pro Kind.

Eltern können allerdings nicht von Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig profitieren. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, welche Variante günstiger ist.

Arbeitnehmerpauschbetrag soll um 200 Euro steigen

Auch Beschäftigte sollen unabhängig von Kindern entlastet werden. Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll voraussichtlich um 200 Euro auf 1.430 Euro steigen. Derzeit beträgt er 1.230 Euro im Jahr.

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