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Home » Minijob-Abschaffung der Rentenkommission: Arbeitgeber äußern sich
Wirtschaft

Minijob-Abschaffung der Rentenkommission: Arbeitgeber äußern sich

MitarbeiterBy MitarbeiterJuni 23, 2026
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Minijob-Abschaffung der Rentenkommission: Arbeitgeber äußern sich

Vorschlag der Rentenkommission

Minijobs sollen abgeschafft werden


23.06.2026 – 11:46 UhrLesedauer: 2 Min.

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Friedrich Merz und Bärbel Bas: Bei der Pressekonferenz zur Übergabe des Berichts der Rentenkommission. (Quelle: IMAGO/Andreas Gora/imago)

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Die Bundesregierung hat sich auf eine grundlegende Reform der Rente geeinigt. Aus Kreisen des Arbeitsministeriums kommen nun erste Details.

Das lange Warten hat ein Ende: Am Dienstag hat die Anfang des Jahres einberufene Rentenkommission ihren Bericht zur Reform der Altersvorsorge in Deutschland vorgelegt. Die Experten haben sich auf insgesamt 33 Maßnahmen geeinigt, die die Rente in Deutschland wieder finanziell stabilisieren sollen. So soll das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung angepasst und die abschlagsfreie Frührente abgeschafft werden.

Überdies sollen auch Minijobs abgeschafft werden. Minijobber entrichten bisher für Einkünfte von bis zu 603 Euro im Monat weder Steuern noch Sozialabgaben. Arbeitgeber zahlen pauschal Abgaben und Steuern. Das soll sich jetzt ändern, damit jede und jeder, der einer Arbeit nachgeht, in die Rente, Pflege und Krankenkasse einzahlt. Ausnahmen soll es nur noch für Schüler und Schülerinnen geben.

Ab wann der Minijob abgeschafft werden soll, ist unklar. Aus Kreisen des Bundesarbeitsministeriums gibt es keine konkreten Angaben zu einem Zeitpunkt der Abschaffung.

Minijobber haben geringeres Nettoeinkommen

Im März 2026 gab es etwa 7,51 Millionen Minijobber. Knapp 3,5 Millionen davon hatten den Minijob als Nebenverdienst zusätzlich zu einem Hauptjob. Gerade dieser steuer- und abgabenfreie Nebenverdienst ist für Beschäftigte bislang besonders attraktiv.

Sollte der Vorschlag der Rentenkommission umgesetzt werden, müssten sich Betroffene darauf einstellen, dass ihnen monatlich weniger Netto aus dem Nebenverdienst zur Verfügung stehen wird. Der Rentenbeitrag liegt aktuell bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Bei einem Verdienst von 603 Euro im Monat würden somit 112,16 Euro monatlich an die Rentenkasse überwiesen werden. Da sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer diesen Betrag je zur Hälfte teilen, müsste der Minijobber selbst nur 56,08 Euro entrichten.

Statt 603 Euro würden Minijobber also nur noch 546,92 Euro nach Hause nehmen. Hinzu kämen dann noch die Beiträge zur Pflege- und Krankenkasse, die das Nettogehalt weiter schmälern würden.

Arbeitgeber reagieren entsetzt

Der Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband (Dehoga) hat den Vorschlag der Rentenkommission zur Einbeziehung von Minijobbern in die gesetzliche Rente als „Katastrophe“ für das Gastgewerbe kritisiert. Es drohe die „vollständige Abschaffung eines für unsere Branche unverzichtbaren Beschäftigungsinstruments“, erklärte der Verband am Montag in Berlin. Das sei ein „Frontalangriff auf die Flexibilität des Arbeitsmarkts“ und auf die „Beschäftigungsfähigkeit“ der Branche.

Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt den Vorstoß ab. „Minijobs verdrängen keine Vollzeitstellen, sondern aktivieren Arbeitspotential“, sagte der Präsident Rainer Dulger am Montag.

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