Herr Minister, die Debatte um digitale sexualisierte Gewalt hat in letzter Zeit erheblich an Dynamik gewonnen. Wo sehen Sie derzeit die größten Schutzlücken im deutschen Recht?
Pornografische Deepfakes sind derzeit eines der größten Probleme. Das Internet wird damit praktisch überschwemmt. Solche Bilder stellen einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und richten bei den Betroffenen oft großen Schaden an. In Deutschland gibt es derzeit keine Strafvorschrift, die die Erstellung und Verbreitung solcher Deepfakes unter Strafe stellt. Ich möchte, dass wir das Strafgesetzbuch entsprechend ändern. Ein weiteres Problem sind voyeuristische Bildaufnahmen, die mittlerweile sehr unauffällig erstellt werden können. Auch diese sind nach derzeitigem Stand in der Regel nicht strafbar. Ich bin der Meinung, dass dies ebenfalls strafbar sein sollte.
Was genau würde Ihr Gesetzesentwurf für die Opfer ändern, insbesondere im Hinblick auf pornografische Deepfakes und andere bildbasierte Übergriffe?
Mein Vorschlag ist eine neue Strafnorm, die bildbasierte sexualisierte Gewalt umfassend erfasst. Dabei geht es um die Erstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes, Vergewaltigungsvideos und voyeuristischer Aufnahmen, beispielsweise in Saunen. Außerdem ist es mir ein großes Anliegen, dass wir allen Opfern digitaler Gewalt die Durchsetzung ihrer Rechte erleichtern.
Ein häufiges Problem besteht darin, Täter online zu identifizieren. Mit welchen neuen Befugnissen sollen Ermittlungsbehörden künftig ausgestattet werden?
Natürlich nützen auch die besten Strafvorschriften nichts, wenn die Täter nicht identifiziert werden. Ein großes Problem bei Online-Straftaten besteht darin, dass die zur Identifizierung der Täter notwendigen Daten oft nicht lange genug gespeichert werden. Gerade IP-Adressen sind oft die einzigen Spuren, die Täter im digitalen Raum hinterlassen. Künftig sollen Internetprovider dazu verpflichtet werden, IP-Adressen drei Monate lang zu speichern.
Welche Verantwortung tragen Plattformbetreiber und Tech-Unternehmen im Umgang mit Deepfakes und digitaler Gewalt?
Entscheidend ist, dass wir Plattformbetreiber zur Rechenschaft ziehen. Sie stellen nicht nur die technische Infrastruktur bereit, sie tragen auch Verantwortung. Betreiber verdienen viel Geld mit ihren Plattformen, daher muss von ihnen selbstverständlich verlangt werden, gegen die Verbreitung illegaler Inhalte vorzugehen und ihre Tools nicht einfach zu Instrumenten digitaler Demütigung werden zu lassen. Das EU-Digital-Services-Gesetz und das KI-Gesetz legen hier klare Vorgaben fest. Plattformen müssen sich darüber im Klaren sein: Europa ist entschlossen, dafür zu sorgen, dass demokratisch verabschiedete Regeln wirksam durchgesetzt werden.
Der aktuelle Gesetzesentwurf trägt auch dem wachsenden öffentlichen Bewusstsein für das Thema Rechnung. Wie wichtig ist die öffentliche Botschaft, dass digitale sexualisierte Gewalt konsequent verfolgt wird?
Was mich beunruhigt, ist, wie viele Menschen von digitaler Gewalt betroffen sind. Als Staatsanwalt habe ich die Auswirkungen von Gewalt aus erster Hand erlebt. Es hinterlässt tiefe Narben und reicht oft weit über den Moment hinaus. Das zugrunde liegende Problem ist ein gesellschaftliches – und noch dazu ein uraltes: Die Sexualisierung des weiblichen Körpers diente schon immer auch der Machtausübung. Frauen werden zu Objekten degradiert. Hier haben wir alle eine Verantwortung: Es ist höchste Zeit, dass der Kampf gegen Gewalt gegen Frauen endlich zu einem zentralen Thema in Gesellschaft und Politik wird. Das Gesetz gegen digitale Gewalt wird helfen, aber wir alle haben noch einen wichtigen Teil des Weges vor uns. Ich hoffe, dass möglichst viele Männer auch dazu beitragen, diesen Kampf voranzutreiben.










