Verbotszonen für E-Scooter
Urlauber aufgepasst: Hier drohen hohe Strafen
21.05.2026 – 11:54 UhrLesedauer: 2 Min.
In Spanien gelten strengere Regeln für E-Scooter – damit auch für private Roller von Urlaubern. Ein besonderes Schild ermöglicht Städten weitreichende Verbote.
Vom Symbol für neue Mobilität zum unerwünschten Störenfried: Viele spanische Städte und Regionen verbannen mittlerweile E-Scooter – und setzen dabei auf ein neues Verkehrsschild.
Das neue Schild trägt die Bezeichnung R-118. Es zeigt die Silhouette eines E-Scooters in einem roten Kreis. Seit Juli 2025 dürfen Städte und Gemeinden es aufstellen, um bestimmte Bereiche für sogenannte persönliche Mobilitätsfahrzeuge zu sperren. Dazu zählen neben E-Scootern auch elektrische Monowheels, Hoverboards und Segways.
Vor allem in touristisch stark besuchten Städten taucht das Schild inzwischen immer häufiger auf. Barcelona, Madrid, Valencia und Sevilla setzen die Regelungen bereits um. Gesperrt werden etwa enge Altstadtgassen, Fußgängerbereiche oder stark besuchte Plätze.
Konflikte im öffentlichen Raum
Hintergrund sind zunehmende Konflikte zwischen Fußgängern und Scooterfahrern. Viele Städte kämpfen seit Jahren mit Beschwerden über schnell fahrende Roller in Fußgängerzonen oder kreuz und quer abgestellte Leih-Scooter. Besonders in historischen Innenstädten mit engen Straßen sehen Kommunen Sicherheitsprobleme.

Die neue Regelung soll zugleich ein Problem lösen, das Spanien lange hatte: einen Flickenteppich unterschiedlicher Vorschriften. Während manche Städte E-Scooter auf Radwegen erlaubten, verboten andere sie nahezu vollständig. Auch bei Helmpflichten oder Altersgrenzen galten teils unterschiedliche Regeln.
Hohe Strafen möglich
Mit dem neuen Schild gibt es nun erstmals ein landesweit einheitliches Verkehrszeichen für solche Verbotszonen. Wer trotz des Schilds in einen gesperrten Bereich fährt, muss mit 200 Euro Strafe rechnen. Die Behörden argumentieren, das Schild sei eindeutig gestaltet und international verständlich.
Für Urlauber könnte das schnell teuer werden. Denn betroffen sind nicht nur Mietroller aus Verleihsystemen, sondern auch private E-Scooter, die manche Reisende inzwischen mit in den Urlaub nehmen. Gerade in Ferienorten oder historischen Zentren dürften die Einschränkungen daher besonders sichtbar werden.
Zulassung und Versicherungspflicht

Zugleich verschärft Spanien die Regeln für E-Scooter auch an anderer Stelle weiter. Künftig dürfen nur noch Fahrzeuge auf die Straße, die eine offizielle Zertifizierung der spanischen Verkehrsbehörde DGT besitzen. Ältere Modelle, die vor dem 22. Januar 2024 verkauft wurden, dürfen zwar noch übergangsweise genutzt werden – allerdings nur bis Januar 2027.











