Das Bundesverfassungsgericht ist nicht nur eine Institution, sondern auch ein Symbol. Es ist Ausdruck der Absicht, alle Staatsgewalten in der Bundesrepublik Deutschland den Grundrechten unterzuordnen und damit der Verfassung den Vorrang vor allem anderen einzuräumen. Das mittlerweile 75 Jahre alte Bundesverfassungsgericht ist eine unabhängige Behörde, die in der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, verankert ist. Kein Gesetz, keine Verordnung und keine Verordnung darf gegen das Grundgesetz verstoßen. Dies zu überwachen ist Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts.
In welchen Fällen entscheidet das Bundesverfassungsgericht?
Das Bundesverfassungsgericht darf nicht aus eigenem Antrieb tätig werden. Jeder Bürger kann das Gericht anrufen, wenn er der Meinung ist, dass staatliches Handeln seine Grundrechte verletzt. Von den 250.000 zwischen 1951 und 2024 eingereichten Verfassungsbeschwerden hatten weniger als zwei Prozent Erfolg.
Gab es Kritik an den Urteilen?
In den Anfangsjahren der Bundesrepublik hatte das Gericht noch mit häufiger, eindeutiger und öffentlicher Kritik aus politischen Kreisen zu kämpfen. Historisch gesehen waren deutsche Politiker eine derart umfassende und einflussreiche Aufsicht nicht gewohnt. Heute genießt das Gericht uneingeschränkte Anerkennung und seine Entscheidungen werden akzeptiert. Die Kritik an seinen Urteilen bleibt diskret und sachlich. So vielfältig das Grundgesetz auch ist, so offen ist auch seine Urteilsfindung über die Jahrzehnte, denn es ist so konkret formuliert, dass es stets auf die Bedürfnisse der Zeit eingehen kann. Seine Aufgabe besteht ausdrücklich nicht darin, das Grundgesetz aus einer historischen Sicht auf die Zeit seiner Entstehung zu interpretieren, sondern moderne und zukunftsweisende Interpretationen zu finden.
Wie wird man Verfassungsrichter?
Die 16 Verfassungsrichter werden für zwölf Jahre ernannt – eine Hälfte davon vom Bundestag und die andere Hälfte vom Bundesrat. Das Höchstalter beträgt 68 Jahre. Sie arbeiten in zwei Senaten mit jeweils drei Kammern. Die Richter tragen scharlachrote Gewänder, die an die Kostüme der Richter in Florenz im 15. Jahrhundert erinnern. Sie können nur mit Hilfe einer anderen Person angelegt werden, nicht allein durch einen Richter.
© www.deutschland.de










