Könnte es demnach sein, dass sich das Virus an Bord der „Hondius“ verändert hat? Ist es möglicherweise ansteckender geworden?
„Theoretisch sind Mutationen bei RNA-Viren immer möglich“, erklärt Schmidt-Chanasit hierzu. Derzeit gebe es seines Wissens jedoch keinen belastbaren Hinweis darauf. „Ob sich das Virus verändert hat, kann man nur durch Sequenzierung und Vergleich mit bekannten Andes-Virus-Linien beurteilen“, hält der Virologe fest. „Ohne solche Daten wäre die Aussage, das Virus sei ansteckender geworden, spekulativ.“
Fest steht indes, dass der Andes-Typ für Infizierte besonders gefährlich ist. Beim Menschen kann das Virus laut Schmidt-Chanasit das sogenannte Hantavirus-Cardiopulmonary Syndrome (HCPS) auslösen. Das ist ein schweres Krankheitsbild mit Fieber, Magen-Darm-Beschwerden, rascher Entwicklung einer Lungenentzündung, Atemversagen, Schock und intensivmedizinischem Behandlungsbedarf.
Die Fallsterblichkeit beim Andes-Virus ist dem Virologen zufolge hoch, je nach Ausbruch liege sie meist zwischen 20 und 40 Prozent. Die unterschiedlichen Sterblichkeitsraten hängen unter anderem davon ab, ob sich vorrangig bereits geschwächte Patienten infizieren oder wie die Versorgungssituation vor Ort ist. Laut Schmidt-Chanasit sind auch einzelne Andes-Ausbrüche mit bis zu 50 Prozent Sterblichkeit dokumentiert. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht derzeit von insgesamt acht Erkrankungsfällen aus, die mit der „MS Hondius“ in Verbindung stehen, drei Menschen sind bereits tot.
Vor diesem Hintergrund kann der Experte nachvollziehen, wenn politische Entscheidungsträger sehr vorsichtig seien, „wenn ein Schiff mit einem bestätigten Andes-Virus-Infektionsgeschehen einen Hafen anlaufen soll“. Schmidt-Chanasit betont aber auch: Die Situation lasse sich unter kontrollierten Bedingungen sicher handhaben. „Bei fachgerechter Isolation der Erkrankten, konsequenter Nutzung persönlicher Schutzausrüstung, geordneter medizinischer Versorgung, Kontaktpersonennachverfolgung und klarer Trennung von Schiff, Klinik und Öffentlichkeit ist nicht von einer relevanten Gefährdung der Bevölkerung auszugehen.“
Aus ethischer Sicht komme hinzu: „Erkrankte Menschen haben Anspruch auf medizinische Versorgung. Gerade bei einem schweren Krankheitsbild wie einer Andes-Virus-Infektion darf die Sorge vor Verunsicherung der Bevölkerung nicht dazu führen, dass Patientinnen und Patienten unnötig verzögert behandelt oder zwischen Zuständigkeiten hin- und hergeschoben werden.“ Infektionsschutz sei wichtig, aber er müsse verhältnismäßig bleiben.











