30 Euro für ein Brötchen
Die Bußgeldfalle vor dem Supermarkt
28.04.2026 – 17:22 UhrLesedauer: 2 Min.
Immer mehr Supermärkte lassen ihre Parkplätze mit Kameras überwachen. Die Konsequenzen treffen nicht nur Dauerparker, sondern zunehmend auch ehrliche Kunden.
30 Euro für ein Frühstück beim Discounter: In Montabaur parkte ein Autofahrer am frühen Morgen bei Aldi Süd – eine Stunde vor Ladenöffnung. Die Kamera erfasste das Kennzeichen, die Firma schickte die Rechnung: Vertragsbruch. Der Fall ist kein Einzelschicksal, sondern Teil eines neuen Geschäftsmodells auf deutschen Parkplätzen.
E-Auto-Fahrer trifft es besonders hart. In Neuried bei München erlaubt ein Dienstleister nur drei Stunden Parkzeit. Gleichzeitig wirbt der Supermarkt im Internet mit Ladezeiten bis 22 Uhr. Wer der Webseite vertraut und auf dem Parkplatz das Schild übersieht, zahlt 35 Euro. Die Online-Welt verspricht Service, die Kamera vor Ort straft ihn ab.
Aldi rechtfertigt die Kameras mit Dauerparkern, die viele Plätze für Kunden blockieren. Im Einzelfall zeigt sich der Konzern zwar „einmalig“ kulant und erlässt die Strafe. Dennoch stellt das Unternehmen klar: Die private Überwachung ist rechtmäßig.
Doch oft sind die Regeln regelrecht versteckt. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mahnte einen Anbieter ab, der seine Bedingungen in einer Vier-Millimeter-Schrift auf die Schilder geschrieben hatte. Auch die Pflicht, dass der Fahrer persönlich einkaufen müsse, nannten die Schützer unzulässig. Schließlich könne das auch ein Beifahrer übernehmen.
Ein Beispiel aus Erlangen zeigt einen Ausweg: Dort laden Kunden ihren Beleg einfach hoch und befreien sich so digital vom Zeitlimit. Wo solche Technik fehlt, müssen Autofahrer genau hinschauen. Am besten zweimal.










