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Home » Krankenhausreform: Verwässert Warken Lauterbachs Erbe?
Politik

Krankenhausreform: Verwässert Warken Lauterbachs Erbe?

MitarbeiterBy MitarbeiterMärz 15, 2026
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Krankenhausreform: Verwässert Warken Lauterbachs Erbe?

Neues Gesetz verabschiedet

Was wird jetzt aus den ländlichen Kliniken?


14.03.2026 – 13:16 UhrLesedauer: 4 Min.

Vergrößern des Bildes

Der ehemalige SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach: Sein Krankenhausgesetz wurde angepasst. (Quelle: IMAGO/Arnulf Hettrich)

Jahrelang hat Karl Lauterbach für die Krankenhausreform gekämpft. Nun wurden wesentliche Änderungen beschlossen. Das gefällt nicht allen.

Es war eines der letzten Gesetze, das die Ampelregierung noch gemeinsam durchgebracht hat: Obwohl die Regierungskoalition bereits gescheitert war, fand sich im Bundesrat trotz zahlreicher Widerstände im Herbst 2024 doch noch eine Mehrheit und setzte nach über zweijährigen Verhandlungen die Krankenhausreform durch.

Zuvor hatte es auch an Warkens Entwurf zahlreiche Kritikpunkte der Länder gegeben, die mittlerweile im Wesentlichen ausgeräumt wurden. Warken betont, das Vorhaben sei jetzt praxistauglicher. Kritiker entgegnen, das ursprüngliche Gesetz werde verwässert. Doch was sind die tatsächlichen Auswirkungen?

Lauterbachs Vorhaben hatte im Wesentlichen drei Ziele:
1. Durch die Festlegung fester Kriterien sollten Krankenhäuser nur noch Leistungen anbieten, für die sie eine tatsächliche Expertise besitzen, und so Qualitätssicherung betreiben.
2. Kliniken sollten unabhängiger von der Bettenbelegung werden und nicht mehr ausschließlich pro Fall bezahlt werden.
3. Das Krankenhauspersonal sollte durch Entbürokratisierung entlastet werden.

Besonders den ersten Punkt sehen einige durch Warkens Änderungen jetzt abgeschwächt. Die Gesundheitsministerin weist das zurück: Die Kliniken „müssen weiterhin das Fachpersonal, die Erfahrung und die Ausstattung haben“. Ursprünglich sollten jeweils einheitliche Vorgaben, etwa zur Ausstattung und zu Fachärzten, verpflichtend gelten. Nur Kliniken, die die Kriterien erfüllen, sollen Behandlungen in dieser sogenannten Leistungsgruppe anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können.

Allerdings wurden die Fristen zur Umsetzung deutlich verlängert. Statt sofortiger Veränderungen haben die Länder nun bis 2030, teilweise noch länger, Zeit. Ermöglicht werden damit längere Übergangszeiten und mehr Ausnahmen von Vorgaben zur Behandlungsqualität.

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sprach im Bundestag von einem „bitteren Tag für die Patienten“ und einer faktischen Rückabwicklung der Reform. Komplexe Eingriffe könnten nun doch wieder an Kliniken erbracht werden, die sie nur selten durchführen.

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