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Home » Fall Liebich: Geschlechtseintrag könnte rückgängig werden
Politik

Fall Liebich: Geschlechtseintrag könnte rückgängig werden

MitarbeiterBy MitarbeiterMärz 11, 2026
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Fall Liebich: Geschlechtseintrag könnte rückgängig werden

Gesuchte Rechtsextremistin

Wird Liebichs Geschlechtseintrag rückgängig gemacht?

11.03.2026 – 18:02 UhrLesedauer: 2 Min.

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Marla Svenja Liebich hatte im vergangenen Jahr Name und Geschlecht ändern lassen: Ihre Haftstrafe trat die Rechtsextremistin nicht an. (Quelle: Sebastian Willnow)

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich hatte ihren Namen und ihr Geschlecht ändern lassen. Der Saalekreis hat Zweifel daran, dass das seine Richtigkeit hat.

Das Amtsgericht Halle will darüber entscheiden, ob die Änderungen beim Eintrag von Vorname und Geschlecht der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich rückgängig gemacht werden können. Wann eine Entscheidung fallen werde, könne derzeit nicht abgeschätzt werden, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts. Der Saalekreis hatte eigenen Angaben nach schon im Dezember 2025 rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Immer wieder hatten sich auch vorher schon verschiedene Gerichte mit anderen Vorfällen beschäftigt, bei denen Liebich involviert war. Es wurde allerdings nie eine Haftstrafe verhängt.

Der Saalekreis im Süden Sachsen-Anhalts kann einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Halle stellen, weil das Standesamt, dessen Geburtenregister berichtigt werden würde, im Saalekreis liegt. Das Verfahren wegen einer möglichen Berichtigung des Registers ist nach Angaben des Gerichts nicht öffentlich. Liebich muss im Laufe des Verfahrens jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden, angehört zu werden. Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, nimmt das Verfahren weiter seinen Lauf.

Nach Angaben des Saalekreises war im Dezember 2025 ein „verfahrenseinleitender Antrag zur Berichtigung der bestehenden Eintragung nach § 48 Personenstandsgesetz“ gestellt worden. Dies sei „in enger Abstimmung und Zusammenwirkung mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt“ geschehen, so eine Sprecherin.

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