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Home » Brutaler Mord vor 33 Jahren – Urteil gefallen
Panorama

Brutaler Mord vor 33 Jahren – Urteil gefallen

MitarbeiterBy MitarbeiterMärz 10, 2026
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Brutaler Mord vor 33 Jahren – Urteil gefallen

Opfer war Stewardess

Brutaler Mord vor 33 Jahren – Urteil gefallen

10.03.2026 – 03:34 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Landgericht Bonn: Hier fiel das Urteil gegen den 59-jährigen Frauenmörder. (Quelle: Thomas Banneyer/dpa)

Nach mehr als 30 Jahren wurde ein mittlerweile 59-Jähriger für den Mord an einer Stewardess verurteilt. DNA-Spuren führten zur Aufklärung des Falls aus dem Jahr 1992.

Mehr als 30 Jahre nach der Tötung einer 29-jährigen Stewardess in Bonn-Bad Godesberg ist ein mittlerweile 59-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Bonner Schwurgericht sprach ihn wegen der Tat aus dem Jahr 1992 schuldig. Eine besondere Schwere der Schuld – wie von Staatsanwalt und Nebenklage gefordert – wurde nicht festgestellt.

Der Angeklagte war nach Wiederaufnahme des sogenannten Cold Case-Falls durch drei DNA-Spuren im Mai 2025 identifiziert worden. Bei seiner Festnahme lebte er in Bad Breisig (Rheinland-Pfalz) und arbeitete dort als Hilfskoch. Zum Prozessauftakt im Januar hatte er ein Geständnis abgelegt.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann am Tatabend gezielt „eine Zufallsperson“ gesucht, um sie zu vergewaltigen. Nachdem er seine Tätigkeit in einem Bonner Gasthaus beendet hatte, habe er einige Biere getrunken, Drogen genommen und sei mit dem Fahrrad losgefahren.

Gegen drei Uhr morgens habe der Angeklagte die 29-Jährige gesehen, wie sie aus einem Auto stieg und auf die Wohnung ihres damaligen Freundes zuging, und beschlossen, seinen Plan umzusetzen. Die Tötung der Frau habe er ursprünglich nicht vorgehabt, hieß es im Urteil.

Nach der Vergewaltigung in der Wohnung habe er beschlossen, „die Zeugin zu beseitigen“. Mit einem Lautsprecherkabel habe er sie erdrosselt. Anschließend habe er Rasierwasser über die Leiche geschüttet und sie in Brand gesetzt. Der Freund der 29-Jährigen entdeckte am Morgen die halb verkohlte Leiche.

Eine Mordkommission hatte daraufhin in viele Richtungen ermittelt, jedoch ohne Erfolg. 1995 wurde der Angeklagte wegen zwei anderer Vergewaltigungen zu sieben Jahren Haft verurteilt. In dem Zusammenhang wurde auch seine DNA gesichert.

Das Gericht stellte eine massive Persönlichkeitsstörung des Täters fest. Der Mann sei „erheblich dissozial“ und ohne Empathie. Eine verminderte Schuldfähigkeit – wie von der Verteidigung gefordert – sahen die Bonner Richter jedoch nicht. Auch ein psychiatrischer Gutachter hielt ihn für voll schuldfähig.

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