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Home » Über Nacht im Flieger – Gibt es dafür Entschädigung?
Leben

Über Nacht im Flieger – Gibt es dafür Entschädigung?

MitarbeiterBy MitarbeiterFebruar 23, 2026
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Über Nacht im Flieger – Gibt es dafür Entschädigung?

Vorfälle in München

Über Nacht im Flieger: Gibt es dafür Entschädigung?

Aktualisiert am 23.02.2026 – 13:43 UhrLesedauer: 2 Min.

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Flughafen in München: Lufthansa-Flugzeuge stehen bei Dunkelheit in Parkposition (Archivbild).

Wegen Schneefalls kann das Flugzeug nicht abheben. Das ist ärgerlich genug. Doch dann müssen die Passagiere auch noch stundenlang in der Maschine ausharren. Wie ein Anwalt auf diese Situation blickt.

Nach Einschätzung des Reiserechtlers Paul Degott sind die Chancen darauf gering. Die zugrunde liegenden Flugabsagen wegen starken Schneefalls Ende vergangener Woche dürften als außergewöhnliche Umstände zählen – sie lagen nicht im Einflussbereich der Airline. Ausgleichsansprüche von 250 bis 600 Euro pro Passagier gibt es damit nicht. Diese sehen die EU-Regeln sonst bei solchen kurzfristigen Flugabsagen vor.

Auch mit Blick auf die belastende Nacht im Flugzeug auf dem Vorfeld des Flughafens sieht Degott in diesem Fall wenig Chancen auf Entschädigung.

Zwar ist eine Airline im Fall von Verspätungen und kurzfristigen Flugabsagen grundsätzlich zu Betreuungsmaßnahmen verpflichtet und muss auch Hotelzimmer zahlen, wenn man am Flughafen strandet. Aber: In dem Fall trifft die Fluggesellschaft wohl keine Schuld, dass das nicht geleistet werden konnte.

Nach Angaben des Münchner Flughafens konnten die Reisenden wegen fehlender Busse und Parkmöglichkeiten am Terminal nicht mehr dorthin zurückkehren, nachdem die startbereiten Flüge in der Nacht doch keine Starterlaubnis mehr bekamen – die Passagiere mussten in den Flugzeugen ausharren. Die Fluggesellschaft sei dann nicht in Haftung zu bringen, weil sie für die Einrichtung des Flughafens nicht verantwortlich sei, so Degott.

Betroffen waren nach Angaben der Lufthansa neben drei Lufthansa-Flügen auch zwei Air-Dolomiti-Flüge. Erst am frühen Morgen fuhren nach Angaben des Lufthansa-Sprechers wieder Busse, die die Passagiere abholten.

Feyza Türkön vom Fluggastrechteportal Flightright sieht indes eine Mitverantwortung der Airline: „Winterliche Temperaturen und Schneefälle kommen nicht überraschend, sie sind in dieser Jahreszeit absehbar und müssen in der Einsatz- und Ressourcenplanung berücksichtigt werden.“ Gerade an einem zentralen Lufthansa-Drehkreuz wie München, wo die Airline maßgeblich in die Abläufe am Boden eingebunden sei, müsse gewährleistet sein, „dass Bodenabfertigung und Logistik auch bei Kälte zuverlässig funktionieren und Passagiere nicht über Nacht im Flugzeug festsitzen“.

Das Beispiel in München ist extrem. Dass man nach dem Boarding lange Zeit noch im Flieger sitzt, ohne dass die Maschine abhebt, ist aber keine Seltenheit. Ab wann eine stundenlange Warterei zu viel ist, lässt sich allerdings nicht pauschal sagen. Laut Rechtsanwalt Degott gibt es keine generelle Rechtsprechung dazu, wie viel Wartezeit im Flieger eigentlich hinnehmbar ist oder nicht. „Dies kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall und auch auf die Frage an, warum diese Wartezeit erforderlich gewesen ist“, so der Fachmann.

Immerhin: Wenn der Flug dann noch stattfindet, summiert sich die Wartezeit im Flieger in die Ankunftsverspätungszeit. Und beträgt die Verspätung am Zielflughafen mehr als drei Stunden, können Passagieren Entschädigungszahlungen im Rahmen der EU-Fluggastrechteverordnung zustehen. Sofern keine außergewöhnlichen Umstände vovorliegen, wie wahrscheinlich im Fall in München.

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