Landtagswahl in Baden-Württemberg
Das gilt für die Briefwahl
18.02.2026 – 16:39 UhrLesedauer: 3 Min.
Bald findet in Baden-Württemberg die nächste Landtagswahl statt. Für eine funktionierende Demokratie ist es maßgebend, dass möglichst viele ihre Stimme abgeben. Umso wichtiger ist es, dass es mit den Briefwahlunterlagen klappt.
Am 8. März ist die Landtagswahl in Baden-Württemberg. Dann geben die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme für den neuen Landtag und damit den neuen Ministerpräsidenten ab.
Wer am Wahltag verhindert ist, kann auch von der Möglichkeit der Briefwahl für die BW-Wahl 2026 Gebrauch machen. t-online erklärt, worauf bei der Wahl in BaWü zu achten ist.
Wer bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg per Briefwahl abstimmen will, muss wahlberechtigt sein und im Wählerverzeichnis stehen. Die Wahlbenachrichtigung wird spätestens drei Wochen vor dem Wahltag verschickt, für die BW-Wahl 2026 heißt das also bis zum 15. Februar. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich direkt an seine Gemeinde wenden. Auch muss man mit der Beantragung der Briefwahl für die BaWü-Wahl 2026 nicht warten, bis die Wahlbenachrichtigung mit der Post kommt.
Den Wahlschein können Wählerinnen und Wähler auf mehreren Wegen für die BW-Wahl beantragen: persönlich bei der Gemeinde, schriftlich, per E-Mail, Fax oder, bei fortschrittlicheren Gemeinden, über Online-Formulare. Da eine Ausweispflicht gilt, kann der Antrag nicht telefonisch erfolgen.
Landtagswahl in Baden-Württember 2026: Das muss in den Antrag für die Briefwahl
Für den Briefwahlantrag bei der BW-Wahl sind Name, alle Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift erforderlich. Idealerweise auch die Nummer im Wählerverzeichnis. Wer wählen will, sich aber nicht um die Beantragung kümmern kann, kann sich die Wahlbescheinigung für die Landtagswahl in Baden-Württemberg auch durch eine bevollmächtigte Person mit schriftlicher Vollmacht einholen lassen. Die Briefwahlunterlagen für die BaWü-Wahl werden anschließend zusammen ausgehändigt oder per Post zugeschickt.
Der Umschlag mit den Briefwahlunterlagen enthält den Stimmzettel, einen separaten Stimmzettelumschlag, den Wahlschein mit eidesstattlicher Erklärung, einen Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt zur Briefwahl für die Landtagswahl in Baden-Württemberg. Der mit Erststimme und Zweitstimme ausgefüllte Stimmzettel kommt in den Stimmzettelumschlag, dieser wird zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag für die BW-Wahl 2026 gelegt.










