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Home » Staatsanwaltschaft will 15 Jahre Haft für Ex-RAF-Terroristin
Politik

Staatsanwaltschaft will 15 Jahre Haft für Ex-RAF-Terroristin

MitarbeiterBy MitarbeiterApril 30, 2026
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Staatsanwaltschaft will 15 Jahre Haft für Ex-RAF-Terroristin

Klette-Prozess

Staatsanwaltschaft will 15 Jahre Haft für Ex-RAF-Terroristin

Aktualisiert am 29.04.2026 – 11:08 UhrLesedauer: 2 Min.

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Die Staatsanwaltschaft fordert im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette eine lange Haftstrafe. (Archivbild) (Quelle: Sina Schuldt/dpa-Pool/dpa/dpa-bilder)

Die Anklagevertreterin sieht in Daniela Klette eine „Schwerverbrecherin“ und verweist auf die schweren psychischen Folgen der Taten auf die Geschädigten. Für die Angeklagte findet sie deutliche Worte.

Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette vor dem Landgericht Verden hat die Staatsanwaltschaft eine 15-jährige Haftstrafe gefordert. Aus Sicht der Anklagebehörde steht fest, dass die Angeklagte mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub mehrere Raubüberfälle begangen hat. Sie habe dabei eine „hohe kriminelle Energie“ und ein „brachiales Vorgehen“ an den Tag gelegt. Während des Prozesses habe Klette keinerlei Reue gezeigt.

Die Staatsanwaltschaft forderte, dass die 67-Jährige unter anderem wegen versuchten Mordes, schweren Raubes und Verstößen gegen Waffengesetze verurteilt wird. Demnach überfielen die drei früheren RAF-Mitglieder maskiert und teils schwer bewaffnet Geldtransporter und Supermärkte in mehreren Städten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Das Trio soll zwischen 1999 und 2016 mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet haben, um sein Leben im Untergrund zu finanzieren.

Strafverschärfend seien unter anderem die umfangreichen Planungen, die hohe Beute sowie die erheblichen psychischen Schäden bei den Opfern zu werten. „Viele der Geschädigten haben Langzeitfolgen“, sagte die Staatsanwältin. Die Raubüberfälle hätten nichts mit der RAF zu tun gehabt. Klette habe mit dem geraubten Geld ihr Leben und ihre Urlaube finanzieren wollen, „ohne Rücksicht auf Verluste“. Sie sei eine „Schwerverbrecherin“: „Da gibt es nichts schönzureden“, betonte die Anklagevertreterin.

Weil zu befürchten sei, dass Klette wieder zurück in den Untergrund gehe, dürfe sie bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung nicht aus der Untersuchungshaft entlassen werden, forderte die Staatsanwältin.

Klette war im Februar 2024 in ihrer Berliner Wohnung festgenommen worden, von Garweg und Staub fehlt weiter jede Spur.

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