Kunden sind empört
Café erzwingt Trinkgeld bei Kartenzahlung
17.10.2026 – 14:06 UhrLesedauer: 3 Min.

Trinkgeld gilt eigentlich als freiwillige Geste. Ein Café in Österreich sieht das offenbar anders – Gäste sind empört, und auch steuerrechtlich wird es brenzlig.
Ein Café im österreichischen Kärnten erzwingt Trinkgeld bei Kartenzahlung. Gäste entscheiden hier nicht mehr selbst, ob sie den Trinkgeld-Button am Kartenterminal drücken – das Lokal zieht die Zahlung automatisch ein. Das berichtet der Radiosender SWR3.
Ein Foto, das das österreichische Nachrichtenportal „5 Minuten“ veröffentlichte, belegt den Vorgang. An der Eingangstür des Cafés im Bezirk Spittal an der Drau hängt ein mehrsprachiger Hinweis: „Bei jeglicher Art von Kartenzahlung (auch Thekenverkauf) wird eine Trinkgeldpauschale von 5 % verrechnet!“ Wer nicht bar zahlt, zahlt also automatisch mehr.
Wie reagieren Kundinnen und Kunden auf diese Regelung – und ist sie überhaupt rechtlich zulässig?

Potenzielle Kunden sagen: Trinkgeld bleibt freiwillig – oder wir bleiben weg
Der Betreiber erklärt gegenüber „5 Minuten“, dass er die Pauschale nur bei bedientem Service verrechnet, nicht beim reinen Thekenverkauf. Seine Begründung: „Unsere Servicekräfte leben ja vom Trinkgeld.“ Bei Kartenzahlung vergessen viele Gäste das Trinkgeld, zudem besitze das Café noch kein Terminal, an dem Kunden selbst wählen können, ob und wie viel sie geben möchten.
Die Leser des SWR3-Onlineportals reagieren in den Kommentaren nahezu einhellig ablehnend. Nutzer „Jo“ bringt die Stimmung auf den Punkt: „Boykottieren. Das ist das einzige, was Menschen tun sollten mit so einem Laden. Trinkgeld gibt’s für sehr guten Service – Kunden dazu zu nötigen ist ein NoGo.“
Auch „Lutz“ sieht in der Pflicht einen Widerspruch zum Wesen des Trinkgelds: „Trinkgeld ist eine freiwillige Leistung eines zufriedenen Gastes. Wenn aber ein Lokal auf Trinkgeld besteht, stimmt etwas mit dem Essen oder dem Service nicht.“
Mehrere Kommentatoren betonen, dass faire Löhne Aufgabe der Arbeitgeber bleiben – nicht der Gäste. „Mirko“ schreibt: „Die Verantwortung für faire Löhne liegt bei den Arbeitgebern und darf nicht auf die Kunden abgewälzt werden. Das kann nicht dauerhaft durch freiwillige Zusatzzahlungen der Kunden ausgeglichen werden.“
„Tatjana“ lehnt die Pflicht ebenfalls ab und bringt einen steuerlichen Aspekt ins Spiel: „Wenn ich mit Karte zahle, gebe ich NIE Trinkgeld. Ich zahle sicher nicht zweimal Steuer. Es ist mein Geld, und wenn das Pflicht wird, dann gehe ich dort nicht mehr hin.“
Einige differenzieren zwischen Tresen und Tischservice: „Barbara“ findet, beim reinen Thekenverkauf bestehe keine Trinkgeldpflicht – „sonst müsste ich ja auch beim Bäcker, Metzger oder im Lebensmittelmarkt Trinkgeld geben.“
Der Tenor ist also, gute Leistung verdient Anerkennung – aber Zwang zerstört genau das, was Trinkgeld ausmacht: die Freiwilligkeit.
Wer Trinkgeld erzwingt, muss es versteuern
Aus rechtlicher Sicht würde eine solche Trinkgeldpflicht für deutsche Gastronomen wohl zum Problem werden. Nach § 3 Nr. 51 Einkommensteuergesetz (EStG) bleibt Trinkgeld für Angestellte nur dann steuer- und sozialabgabenfrei, wenn Kunden es freiwillig geben. Einen Rechtsanspruch auf Trinkgeld gibt es ohnehin nicht.