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Home » 1961 geboren – wann in den Ruhestand gehen?
Wirtschaft

1961 geboren – wann in den Ruhestand gehen?

MitarbeiterBy MitarbeiterSeptember 17, 2026
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Renteneintritt

Jahrgang 1961: Wann kann ich in Rente gehen?


Aktualisiert am 25.05.2026Lesedauer: 3 Min.

Eine Frau blickt auf ihr Laptop (Symbolbild): Viele Menschen möchten früher in Rente gehen, als es die gesetzliche Regelaltersgrenze vorsieht.Vergrößern des Bildes

Eine Frau blickt auf ihren Laptop (Symbolbild): Viele Menschen möchten früher in Rente gehen, als es die gesetzliche Regelaltersgrenze vorsieht. (Quelle: shironosov/getty-images-bilder)

Wer 1961 geboren ist, kann noch vor dem 67. Geburtstag abschlagsfrei in Rente gehen. Wann genau, können Sie mitunter selbst entscheiden. Ein Überblick.

Viele Arbeitnehmer warten sehnsüchtig auf den Ruhestand. Manch einer weiß jedoch gar nicht genau, wann es denn so weit ist. Entscheidend ist Ihr Geburtsjahr. Wir zeigen Ihnen, was für Sie gilt, wenn Sie im Jahr 1961 geboren wurden.

Jahrgang 1961: Wann kann ich in Rente gehen?

Möchten oder müssen Sie so lange arbeiten, wie es die gesetzliche Regelaltersgrenze für Sie vorsieht, sollten Sie sich folgendes Alter merken: 66 Jahre und sechs Monate. Das ist das Renteneintrittsalter für alle, die Jahrgang 1961 sind.

Diese reguläre Altersrente erhalten Sie aber nur, wenn Sie neben dem Alter noch eine weitere Voraussetzung erfüllen: Sie müssen mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Ist beides der Fall, erhalten Sie mit 66 Jahren und sechs Monaten eine ungekürzte Rente. Mehr dazu, wann Sie in Rente gehen können und was Sie bekommen, lesen Sie hier.

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die Regelaltersgrenzen für die verschiedenen Jahrgänge im Überblick:

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Rente nach 45 Versicherungsjahren

Unter Umständen müssen Sie aber nicht warten, bis Sie 66 Jahre und sechs Monate alt sind. Kommen Sie nicht bloß auf fünf, sondern auf 45 Versicherungsjahre, gelten Sie als besonders langjährig Versicherter. Sie können dann bereits mit 64 Jahren und sechs Monaten abschlagsfrei in Rente gehen.

Diese Altersrente wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Für alle nachfolgenden Jahrgänge gilt eine spätere Altersgrenze. Mehr zur Rente mit 63 lesen Sie hier.

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Wichtig: Möchten Sie ohne Abschläge in Rente gehen, ist die Altersgrenze von 64 Jahren und sechs Monaten der frühestmögliche Zeitpunkt, wenn Sie 1961 geboren wurden. Jeder Tag früher geht mit finanziellen Einbußen einher.

Frührente mit Abschlägen ab 63 Jahren

Können Sie sich das leisten, ist ein noch früherer Ruhestand drin. Sie können dann wählen: Frühestmöglicher Renteneintritt für die vorgezogene Altersrente mit Abschlägen sind 63 Jahre. Dann werden Ihnen aber 12,6 Prozent Ihrer Rente abgezogen – und das dauerhaft. Gehen Sie hingegen nur einen Monat vor Erreichen der Altersgrenze in Rente, also mit 66 Jahren und fünf Monaten, liegt der Abschlag nur bei 0,3 Prozent.

Grundsätzlich gilt: Pro Monat, den Sie vor der Altersgrenze in Rente gehen, müssen Sie 0,3 Prozent Ihrer Rentenzahlung abziehen. Diese Altersrente für langjährig Versicherte können Sie zudem nur beziehen, wenn Sie mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können. Lesen Sie hier, was Sie tun können, wenn die Beitragsjahre nicht reichen.

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