Unter kritischer Infrastruktur versteht man alle Bereiche, deren Beeinträchtigung oder Ausfall zu Versorgungsengpässen, Störungen der öffentlichen Sicherheit und weiteren dramatischen Folgen führen kann. Dazu gehören etwa Energie, Informationstechnik, Transport, Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Banken und die Verwaltung.
Private Drohnenabwehr – wer würde haften?
Der Brandenburger SPD-Innenpolitiker Erik Stohn sagte im RBB-Inforadio, die neue Bedrohungslage zeige, dass man sich Fragen nach den gesetzlichen Regelungen des Schutzes stellen müsse. „Wenn wir vom Bereich Drohnenabwehr reden, ist das etwas, was momentan absolut hoheitliche Aufgabe ist, was der Bundespolizei, der Landespolizei, in bestimmten Fällen der Bundeswehr zugeordnet ist. Hier kann jemand Privates auch nicht einfach agieren.“ Zunächst müssten gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, so Stohn. „Da muss geklärt werden: Wer darf das überhaupt? Welche Qualifikation muss er dafür mitbringen? Und Haftungsfragen sind auch zu klären. Also das ist hier kein profaner Akt.“
Verband: Unternehmen können besseren Schutz nicht alleine bezahlen
Der Vize-Vorsitzende des Bundesverbands für den Schutz Kritischer Infrastrukturen, Hans-Walter Borries, sprach im Inforadio von einer neuen Dimension der Bedrohung: „Es ist schon eine hybride Vorkriegsführung und das wäre eigentlich original die Aufgabe für eine Bundespolizei.“ Dazu reichten die Möglichkeiten derzeit aber nicht aus, sagte Borries. Daher müssten die Firmen sich fragen: „Müssen wir mehr in diesen Bereich investieren?“ Es gebe technische Schutzmöglichkeiten, aber er gehe von einer „Vervier- bis Versechsfachung der Kosten“ aus – das könnten Unternehmen derzeit nicht stemmen.
Vollständiger Schutz nicht möglich
„Wir müssen uns davon verabschieden, dass wir durch höhere Zäune und Überwachungskameras eine räumlich verteilte kritische Infrastruktur wie unsere Stromnetze und Umspannwerke vollständig schützen können“, sagte die Direktorin des Hessischen Drohnenkompetenzzentrums (HDKZ), Michèle Knodt. Wichtig seien vielmehr schnell verfügbare Einsatzteams für Reparaturen, eine ausreichende Bevorratung der wichtigsten Ersatzteile und eine stärkere Standardisierung und Harmonisierung von Komponenten, damit Ersatzteile zwischen Betreibern und Regionen schneller verfügbar werden. Richtig sei zudem der Ansatz, dass Betreiber kritischer Infrastruktur dort, wo dies sinnvoll sei, Drohnen auf ihrem Gelände selbst abwehren dürfen. Möglich würde dies durch eine sogenannte Beleihung, sagt Knodt. „Dabei überträgt der Staat Befugnisse zur Drohnenabwehr an private Akteure, behält aber die Aufsicht.“
Verpflichtungen, die sich aus dem neuen Kritis-Dachgesetz ergeben, treten erst ein, wenn die entsprechende Rechtsverordnung erlassen ist. Das steht noch aus. Er rechne hier nun mit einem schnellen Abschluss, sagt Krings. Deutschland müsse in seine Sicherheit investieren – auf staatlicher Seite, aber auch seitens der Wirtschaft. Denn inzwischen sei klar: „Niemand kann sich jetzt noch Schwäche leisten.“