Die RVNR bekommen alle Menschen mit ihrer Geburt zugeteilt. Schriftlich erhalten Sie sie jedoch erst, wenn Sie das erste Mal sozialversicherungspflichtig tätig werden. Deshalb wird die Nummer immer wichtig, wenn Sie einen neuen sozialversicherungspflichtigen Beruf antreten. Sie benötigen die Nummer ebenfalls, wenn Sie sich arbeitslos melden möchten.
Ja, die beiden Begriffe meinen dasselbe. Häufig wird von Sozialversicherungsnummer gesprochen, auch wenn die Rentenversicherungsnummer gemeint ist.
Die Krankenversicherungsnummer (KVNR) ist hingegen eine andere Nummer als die Sozial- oder Rentenversicherungsnummer. Diese finden gesetzlich Krankenversicherte zum Beispiel auf der Krankenkassenkarte. Die KVNR ist wie die Rentenversicherungsnummer individuell und dafür da, Sie einer Krankenkasse zuzuordnen.
Nein, im Regelfall nicht. So behalten Sie sie auch bei Umzug – auch mit Meldebescheinigung lässt sie sich nicht ändern. Die ersten Ziffern stehen ohnehin nicht für den Wohnort, sondern für den Rententräger (siehe oben). Auch bei einer Namensänderung bleibt Ihre Rentenversicherungsnummer dieselbe, da nur Ihr Geburtsname eine Rolle spielt.
Doch es gibt auch Ausnahmen. Es kann sein, dass eine Versicherungsnummer doppelt vergeben wurde. Dann erhalten beide Bürger eine neue RVNR.
Möglich ist auch, dass ein falsches Geburtsdatum eingetragen wurde. Das sollte ebenfalls geändert werden. Die Stellen in der Rentenversicherungsnummer können zudem angepasst werden, wenn jemand sein Geschlecht ändert (Personenstandsänderung).
