Nehmen wir an, Sie sind im Jahr 2020 in Rente gegangen, sind alleinstehend, nicht in der Kirche, gesetzlich krankenversichert und wohnen in Dortmund. Dann gilt für Sie ein Rentenfreibetrag von 20 Prozent – 80 Prozent Ihrer Rente sind also steuerpflichtig. Nehmen wir weiter an, dass Sie ebenjene 2.000 Euro Rente im Monat beziehen, also 24.000 Euro im Jahr. Dann bleiben davon 4.800 Euro steuerfrei (20 Prozent von 24.000 Euro).
Da es im Jahr 2021 im Westen keine Rentenerhöhung gab, bleibt das Ihr endgültiger Steuerfreibetrag. Dieser wird immer erst im Jahr nach dem Renteneintritt festgelegt. Hätten Sie 2021 mehr als die 24.000 Euro Rente bezogen, hätte sich der Rentenfreibetrag von 20 Prozent auf Basis der höheren Rente berechnet. So müssen Sie von den 24.000 Euro also 19.200 Euro versteuern (24.000 Euro minus 4.800 Euro oder 80 Prozent von 24.000 Euro).
Von den 19.200 Euro Bruttojahresrente vor Steuern werden nun noch die gesetzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Diese setzen sich zusammen aus der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung, der Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags der Krankenkasse und dem vollen Pflegebeitrag, der je nach Anzahl der Kinder variiert.
Für unser Beispiel nehmen wir an, dass Sie 8,75 Prozent Krankenkassenbeitrag zahlen (7,3 Prozent für den allgemeinen Beitragssatz und 1,45 Prozent Zusatzbeitrag) und den allgemeinen Pflegebeitragssatz von 3,6 Prozent (also ohne Kinderlosenzuschlag). Macht insgesamt also 12,35 Prozent, die von Ihrer Bruttorente abgehen.
Berechnungsgrundlage ist die volle Jahresrente von 24.000 Euro. Da 12,35 Prozent von 24.000 Euro eine jährliche Beitragssumme von 2.964 Euro ergibt, sinkt der steuerpflichtige Rentenanteil auf 16.236 Euro (19.200 Euro minus 2.964 Euro).
Diese 16.236 Euro werden nun ein weiteres Mal bereinigt: nämlich um die Werbungskostenpauschale für Rentner von 102 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Ihr endgültiger steuerpflichtiger Anteil an der Rente beträgt also 16.098 Euro.
Wie viel Steuern Sie unter diesen Voraussetzungen nun im Jahr zahlen müssen, können Sie der Einkommensteuer-Grundtabelle entnehmen. Für das Jahr 2026 wären das 653 Euro.
