In Steuerklasse 5 fallen Arbeitnehmer, deren Partner in Steuerklasse 3 eingruppiert ist. Hier sind die Abzüge vergleichsweise hoch.

Bei einem monatlichen Bruttolohn von 1.300 Euro ergibt sich in Steuerklasse 5 im Jahr 2025 ein Nettolohn von 948,45 Euro, wenn das Paar kinderlos ist. Die folgende Tabelle zeigt die genauen Steuern und Sozialabgaben:

Steuerklasse 6 ist für Arbeitnehmer gedacht, die mehrere Jobs ausüben. Hier gibt es keine Freibeträge, entsprechend hoch ist die Lohnsteuer.

Bei einem monatlichen Bruttolohn von 1.300 Euro ergibt sich für Kinderlose in Steuerklasse 6 im Jahr 2025 ein Nettolohn von 933,70 Euro. Die folgende Tabelle zeigt die genauen Steuern und Sozialabgaben:

Greift die Midijobregelung für Sie nicht – etwa weil Sie in Ausbildung sind –, liegen Ihre eigenen Sozialversicherungsbeiträge höher. Die folgende Rechnung zeigt, was dann gilt:

Nehmen wir an, Sie erzielen im Jahr 2025 jeden Monat 1.300 Euro Bruttoeinkommen. Sie sind 1972 geboren, kinderlos, in Steuerklasse 1 veranlagt, wohnen in Baden-Württemberg und sind rentenversicherungspflichtig. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert und müssen dort einen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent entrichten.

Von den 1.300 Euro Bruttomonatsgehalt vor Steuern werden nun die gesetzlichen Beiträge zu den Sozialversicherungen abgezogen. Diese setzen sich zusammen aus 9,3 Prozent für die Rentenversicherung, 7,3 Prozent für die Krankenversicherung, 1,25 Prozent für den Zusatzbeitrag zur Krankenkasse, 2,4 Prozent für die Pflegeversicherung (Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes plus den gesamten Kinderlosenzuschlag) sowie 1,3 Prozent für die Arbeitslosenversicherung – macht zusammen 21,55 Prozent. Da 21,55 Prozent von 1.300 Euro eine monatliche Beitragssumme von 280,15 Euro ergibt, sinkt Ihr steuerpflichtiger Einkommensanteil auf 1.019,85 Euro (1.300 Euro minus 180,15 Euro).

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