Fußballstadionverbote, Covid-19-Maßnahmen und Euro-Rettungspakete. Als Richterin des Bundesverfassungsgerichts war Susanne Baer an Entscheidungen zu unterschiedlichen Streitthemen beteiligt, die so vielfältig waren wie das Leben in Deutschland. Jährlich werden rund 5.000 Beschwerden beim Gericht eingereicht. Sie werden von Privatpersonen, Organisationen und staatlichen Stellen, auch aus dem Ausland, eingereicht.
Susanne Baer betrachtet Konflikte als integralen Bestandteil einer Demokratie. Sie hält es für entscheidend, dass diese im Rahmen der Regeln des Grundgesetzes gelöst werden. Eine Demokratie kann viele Meinungsverschiedenheiten tolerieren, solange die Grundrechte gewahrt bleiben und unabhängige Gerichte vorhanden sind, die dies überwachen.
Regierung, Opposition und Bürger können Gerichte mit der Beurteilung staatlicher Entscheidungen beauftragen. Den rechtlichen Rahmen dafür gibt das Bundesverfassungsgericht vor. Es stellt sicher, dass Streitigkeiten nach festen Regeln gelöst werden und nicht das „Gesetz des Stärkeren“ gilt. Gerade darin sieht der Rechtsexperte die Stärke des Rechtsstaates.
Sie schreibt in ihrem Buch „Rote Linien“: „In einer Gesellschaft, in der es Streit gibt, entscheiden Verfassungsgerichte, wie die Auseinandersetzung ablaufen darf und was unstreitig ist.“ Ohne solche Regeln besteht die Gefahr, dass Streitigkeiten einfach zu einer Frage der Stärke werden.











