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Erben ohne Trauschein: Warum das schnell teuer wird


Aktualisiert am 21.04.2026 – 07:24 UhrLesedauer: 2 Min.

Seniorenpaar am Laptop: Aktien im Nachlass? Dann entscheidet ein Detail darüber, wie viel am Ende wirklich bleibt. (Quelle: Zoran Zeremski)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um Erbschaftsteuern auf Wertpapiere.

Immobilien, Wertpapiere, Schmuck, Kunst oder Unternehmensanteile: Nachlässe sind oft so vielfältig wie die Lebensgeschichten dahinter. Doch mit der Vielfalt der Vermögenswerte wächst auch die Komplexität der steuerlichen Behandlung. Denn für das Finanzamt ist nicht nur entscheidend, was vererbt wird, sondern vor allem: wem.

Vor dem Hintergrund spezieller Vermögenswerte wie börsengehandelter Wertpapiere möchte ein t-online-Leser wissen, der seine Lebenspartnerin im Testament als Erbin eingesetzt hat: „Wie viel vom Erbe in Form von Aktienvermögen bekommt meine Partnerin steuerfrei?“

Die Frage dahinter lautet: Macht es für die Steuer einen Unterschied, ob Sie Bargeld, Immobilien oder Aktien vererben oder kommt es am Ende allein auf das Verhältnis zur Erbin an?

Die Antwort fällt eindeutig aus. „Entscheidend ist nicht, ob Sie Aktien oder anderes Vermögen vererben, sondern der rechtliche Status Ihrer Partnerin“, erklärt Steuerexpertin Melanie Holz von Wiso Steuer.

Ist Ihre Partnerin nicht mit Ihnen verheiratet, stuft das Finanzamt sie als „sonstige Person“ ein. Das hat Folgen: Der Freibetrag liegt dann bei nur 20.000 Euro. Alles, was darüber hinausgeht, müssen Sie versteuern – und zwar in Steuerklasse 3. „Hier gelten Steuersätze von 30 bis 50 Prozent, je nach Höhe des Erbes“, so Holz.

Bei Wertpapieren ist die Bewertung vergleichsweise klar geregelt. Maßgeblich ist der Depotwert am Todestag. Spätere Kursschwankungen spielen für die Erbschaftsteuer zunächst keine Rolle. Sie beeinflussen nur, wie sich das Vermögen danach entwickelt.

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