Falsches Handeln ist strafbar

Haustierunfall: Muss ich die Polizei rufen?

t-online, Claudius Lüder


Aktualisiert am 07.04.2026 – 16:10 UhrLesedauer: 1 Min.

Anhalten und nachschauen: Tierschützer empfehlen, den Transport eines verletzten Tieres selbst zu übernehmen. (Quelle: Florian Schuh/dpa-tmn)

Sekunden entscheiden: Bremsen oder ausweichen? Wer die Regeln kennt, schützt das Tier, sein Auto und sich selbst – und vermeidet im schlimmsten Fall teure Fehler.

Wie verhält man sich als Autofahrer korrekt, wenn ein Haustier verletzt oder getötet wird? Eines ist klar: Einfach weiterfahren ist keine Option.

Fahren Sie an den Straßenrand, schalten Sie den Warnblinker ein und sichern Sie die Unfallstelle. Tragen Sie eine Warnweste, um selbst gut sichtbar zu sein.

Überprüfen Sie vorsichtig, ob das Tier verletzt ist. Kann der Besitzer nicht schnell gefunden werden, sollten Sie professionelle Hilfe alarmieren – entweder einen Tierarzt oder die Polizei. Lässt sich das Tier gefahrlos transportieren, bringen Sie es schnell zum nächsten Tierarzt.

Liegt das Tier auf der Fahrbahn, entfernen Sie es, soweit dies ohne Risiko möglich ist. Achten Sie darauf, dass der Verkehr nicht gefährdet wird.

Es besteht keine generelle Pflicht, einen Haustierunfall bei der Polizei zu melden. Dennoch schützt ein Anruf vor möglichen rechtlichen Konsequenzen, da Tiere rechtlich als Sache gelten. Unfallflucht kann strafbar sein.

Haustierunfälle sind in der Regel durch den Tierbesitzer oder dessen Versicherung abgedeckt. Handelt es sich um ein herrenloses Tier, kann die eigene Kfz-Versicherung einspringen – abhängig von den Vertragsbedingungen.

Vermeiden Sie riskante Ausweichmanöver. Bremsen Sie kontrolliert ab, solange kein anderes Fahrzeug dicht hinter Ihnen fährt. So schützen Sie sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.

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