Finger weg vom Punktehandel
Geblitzt? So kommen Sie ganz legal um die Strafe herum
Aktualisiert am 21.02.2026 – 14:26 UhrLesedauer: 2 Min.
Wer zu schnell unterwegs war, kann gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen. Dazu gibt es sinnvolle Methoden – aber auch eine, von der Sie die Finger lassen sollten.
Manche lernen es nicht. Täglich gehen der Polizei Tausende von Autofahrern ins Netz, die viel zu schnell unterwegs sind. Bald flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus – doch den muss man nicht einfach hinnehmen. Oft gibt es gute Gründe, den Bußgeldbescheid anzufechten. Hier erfahren Sie, was Sie gegen einen Bußgeldbescheid tun können und was Sie auf keinen Fall tun sollten.
In Ausnahmefällen drücken Behörden und Richter ein Auge zu. Eine Erkrankung etwa kann Sie unter Umständen vor Konsequenzen bewahren. So ging es einem 61-Jährigen mit diagnostizierter Blasenschwäche, der durch eine Klage ein Fahrverbot abwenden konnte. Das sei aber kein genereller Freibrief, betonten die Richter. Unter Umständen könne sich ein Argument wie Blasenschwäche demnach sogar als Bumerang erweisen.
Wichtig: Wer meint, mit guter Begründung zu schnell gewesen zu sein, sollte den Grund nachweisen können. Denn Ausreden kennen die Beamten zur Genüge. Mit einer erfundenen Begründung werden Sie deshalb dem Bußgeld nicht entgehen können.
Wenn das Blitzerfoto ein fremdes Auto zeigt oder Sie nicht zweifelsfrei zu erkennen sind, können Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen und dabei den Sachverhalt erklären. Dazu haben Sie 14 Tage lang Zeit. Die Frist läuft ab der Zustellung des Bescheids. Nur wenn Sie nachweisen können, dass Sie diese Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben, können Sie eine sogenannte Wiedereinsetzung beantragen. Dann kann das Verfahren fortgesetzt werden, sofern alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Falls die Beschilderung ein höheres Tempo als das gemessene erlaubt, sollten Sie diesen Sachverhalt anhand von Fotos darlegen. Außerdem kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten. Er kann Akteneinsicht beantragen und auf diesem Weg unter anderem die Messprotokolle einsehen.
Dieser Aufwand lohnt sich aber nur, wenn Sie beispielsweise als Berufskraftfahrer vor einem Fahrverbot stehen und realistische Erfolgschancen für Ihren Einspruch sehen. Auch in dieser Frage kann ein Anwalt beraten. Unter anderem kann nämlich beispielsweise als Konsequenz eines Einspruchs das Führen eines Fahrtenbuches drohen.
