Im Offenlegungsbericht der BMW Bank heißt es beispielsweise, dass die Refinanzierung „im Wesentlichen über Kundeneinlagen, Verbriefungstransaktionen und Intercompany-Darlehen“ erfolgt. Das bedeutet: Die Einlagen der Kunden stehen gleichberechtigt neben anderen Finanzierungswegen, etwa über den Kapitalmarkt oder konzerninterne Darlehen.
Für Autobanken lohnt sich das oft doppelt. Festgeld und Sparbriefe gelten als vergleichsweise günstige Refinanzierung. Die Bank zahlt Privatanlegern etwa 2 bis 3 Prozent Zins, kann dieses Geld aber für Kfz-Finanzierungen oder Leasinggeschäfte einsetzen, bei denen häufig deutlich höhere Effektivzinsen anfallen. Die Differenz daraus bildet die Gewinnmarge.
Gleichzeitig erschließen sich Autobanken über Direktbank-Marken eine zusätzliche Kundengruppe. Sie stärken damit auch die Markenbindung, und zwar über das eigentliche Autogeschäft hinaus.
Die wichtigste Frage für viele Sparer lautet am Ende: Was passiert, wenn die Autobank oder sogar der Autokonzern in Schwierigkeiten gerät?
Grundsätzlich gilt: Einlagen bei Autobanken sind durch gesetzliche Sicherungssysteme geschützt. Der deutsche Gesetzgeber schreibt pro Kunde eine Grundabsicherung bis zu einem Betrag von 100.000 Euro vor. Diese Summe deckt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) ab.
Für die Stellantis Bank gilt eine Besonderheit: Sie hat ihren Sitz in Frankreich. Dort erfolgt die Einlagensicherung über den französischen Einlagensicherungsfonds „Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution“. Auch dieser schützt Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person. Grundlage ist eine EU-Richtlinie – das Schutzniveau entspricht damit dem deutschen Standard.
Zusätzlich sind deutsche Autobanken häufig noch in einem freiwilligen Sicherungssystem organisiert. Die deutschen Autobanken sind dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. angeschlossen. Dadurch sind die Einlagenprodukte der Volkswagen Bank – darunter Tagesgeld-, Giro- und Festzinsprodukte – zusätzlich abgesichert.
Auch wenn Festgeldzinsen zunächst wie ein „Bonus“ wirken: Der Staat behandelt sie steuerlich wie Einkommen. Zinsen aus Festgeldanlagen bei Autobanken sind einkommensteuerpflichtig.











