Ein Beispiel: Nehmen wir an, die Rentnerin erhält eine eigene Nettoaltersrente von 1.100 Euro. Dann würde sie ab 1. Juli 2026 die volle Witwenrente erhalten können, da sie damit knapp unterhalb des neuen Freibetrags liegt. Verdient sie jedoch zusätzlich 1.000 Euro netto im Monat hinzu, liegt sie bei insgesamt 2.100 Euro Nettoeinkommen pro Monat und damit 977,47 Euro über dem Freibetrag. Da 40 Prozent von 977,47 Euro 390,98 Euro sind, sinkt Ihre Witwenrente um diesen Betrag. Anders gesagt: Von jedem zusätzlich verdienten Euro oberhalb des Freibetrags kommen nur 60 Cent bei ihr an.

Gut zu wissen: Um die Nettoaltersrente zu ermitteln, zieht die Rentenversicherung pauschal 14 Prozent von der Bruttorente für den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie für eine eventuelle Steuerbelastung ab. Vom Bruttoarbeitseinkommen werden in der Regel pauschal 40 Prozent abgezogen, da im Erwerbsleben noch weitere Abzüge hinzukommen. Beim Hinzuverdienst aus der Aktivrente dürfte der Prozentsatz allerdings geringer sein, da die Steuerbelastung wegfällt.

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