Günstige Steuerklasse 3
Witwen werden steuerlich bevorzugt – aber nur auf Zeit
Aktualisiert am 14.11.2025Lesedauer: 4 Min.

Der Verlust des Partners ist oft auch eine große finanzielle Belastung. Das deutsche Steuerrecht sieht daher eine Ausnahmeregel für Witwen und Witwer vor.
Endet eine Ehe, weil einer der Partner stirbt, greift eine Besonderheit: Obwohl Witwen und Witwer rechtlich gesehen als Alleinstehende gelten, werden sie nicht sofort in Steuerklasse 1 eingruppiert. Was stattdessen geschieht und was Verwitwete sonst noch wissen sollten.
Als Witwe gilt für Sie genauso wie als Witwer zunächst Steuerklasse 3. Diese ist besonders günstig, weil Sie dort den doppelten Grundfreibetrag erhalten. Im Jahr 2025 sind das also 24.696 Euro. Erst wenn Ihr Einkommen diesen Betrag übersteigt, müssen Sie Steuern zahlen – und dann auch nur auf den übersteigenden Teil.
Der Grund für diese Ausnahmeregel: Die Witwe oder der Witwer erfährt durch den Tod des Ehepartners zusätzlich zur emotionalen noch eine große finanzielle Belastung. Diese soll durch die Gemeinschaft der Steuerzahler gemildert werden, indem die Zusammenveranlagung zunächst weiter gilt (Gnadensplitting). Mehr zu den Vorzügen der Steuerklasse 3 lesen Sie hier.
Die Steuerklasse 3 können Verwitwete aber nur für einen begrenzten Zeitraum beanspruchen. Sie gilt im Jahr, in dem der Partner gestorben ist, und im darauffolgenden Jahr. Anschließend rutschen Sie in der Regel in eine andere Steuerklasse.
Unser Überblick zeigt, welche Lohnsteuerklasse wann für Witwen und Witwer gilt:
Ein Beispiel veranschaulicht den Ablauf:
Nehmen wir an, Sie sind seit 30 Jahren verheiratet, als Ihr Ehemann im März 2025 stirbt. Das Finanzamt sortiert Sie dann ab April in Steuerklasse 3 ein, diese gilt für das gesamte Jahr 2025. Da Ihre Kinder bereits aus dem Haus sind, entfällt die Möglichkeit, auf Antrag in Steuerklasse 2 zu wechseln.
Sie bleiben nun entweder bis zum Ablauf des Jahres 2026 in Steuerklasse 3 und werden anschließend in Steuerklasse 1 eingestuft oder lassen sich – für den Fall, dass Sie wieder heiraten – mit Ihrem neuen Partner in den Lohnsteuerklassenkombinationen 3 und 5 oder 4 und 4 oder 4 und 4 mit Faktor veranlagen.
Steuerklasse 3 für Witwen und Witwer gilt im Jahr, in dem der Partner gestorben ist, sowie im darauffolgenden Jahr. Stirbt Ihr Partner also im August 2025, werden Sie ab dem 1. September auf Steuerklasse 3 umgestellt. Die Lohnsteuerklasse gilt auch noch für 2026.
Witwen und Witwer müssen die Steuerklasse 3 nicht beantragen. Das Finanzamt sortiert Sie dort automatisch ein, sobald es den Todeszeitpunkt des Partners vom Meldeamt erfahren hat.











