Prüfung der Forderung
Nach einem Autounfall: Diese Frist ist für Versicherungen wichtig
01.03.2026 – 08:16 UhrLesedauer: 2 Min.
Nach einem Unfall wird das Geld von der Versicherung dringend benötigt, um die Schäden zu beseitigen. Wie lange darf das dauern – und wann sollte man klagen?
Sie waren in einen Verkehrsunfall mit Blechschaden verwickelt, Ihr Auto muss repariert werden, Sie schreiben der gegnerischen Versicherung und – es passiert nichts. Wie lange muss man sich gedulden? Das Amtsgericht Braunschweig hat in seinem solchen Fall entschieden (Az.: 112 C 1575/24).
Eine Autofahrerin reichte nach einem Verkehrsunfall bei der gegnerischen Versicherung ein Schreiben ein – erstmals am 30. April. Dort gab sie konkrete Ansprüche an. Im Verlauf des Monats Mai schwenkte die Betroffene um – von einer fiktiven Abrechnung nach Gutachten auf die konkrete Abrechnung einer Reparaturrechnung. Zudem wollte sie Kosten für einen Mietwagen ersetzt haben.
Doch die gegnerische Versicherung reagierte nicht, die Autofahrerin erhielt monatelang keine Antwort, ob die Versicherung die Haftung übernimmt oder nicht. Sie klagte – und erst dann erkannte die Versicherung die Forderungen im Prozess an und zahlte.
Das Gericht machte deutlich: Bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall muss die Versicherung nach vier Wochen entscheiden, ob sie für einen Schaden eintritt oder nicht. Meldet sie sich bis dahin nicht, kann gegen sie geklagt werden. Wichtig: Warten Sie mit einer Klage rund sechs Wochen ab Einreichung der Dokumente, damit eine angemessene Zeitspanne vorliegt.
Tipp: Schicken Sie nach dem Eingang des Gutachtens der Versicherung eine Forderungsaufstellung, in der die Reparaturkosten, die Sachverständigenkosten und weitere Kosten aufgeführt sind. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Regulierung – wenn die Haftung klar ist, können das rund vier Wochen sein. Falls weitere Rechnungen (zum Beispiel für Mietwagen oder eine Reparaturrechnung) kommen, können Sie in einem zweiten Schreiben eine weitere Frist setzen (rund zehn Tage). Wichtig: Bei komplexen Fällen oder bei fehlenden Dokumenten kann die Bearbeitung länger dauern.
Falls die Zahlung auch nach einer längeren Zeitspanne ausbleibt, können Sie versuchen, Verzugszinsen einzufordern.
Nach dem verlorenen Verfahren wollte das Unternehmen die Prozesskosten der Klägerin aufbürden. Die Begründung: Das Unternehmen hätte nicht genug Zeit gehabt, die Forderungen zu prüfen. Das hatte vor Gericht allerdings keinen Bestand. Wenn ein Fall keine „außergewöhnliche Komplexität“ aufweist, ist nach Ansicht des Gerichts eine Prüffrist von maximal vier Wochen ab Erhalt des Anspruchsschreibens angemessen.
Die Versicherung war erstmals Ende April informiert worden. Also war bei Klageeinreichung die Frist überschritten – und zwar deutlich. Selbst die Umstellung auf die Erstattung der Reparaturrechnung im Mai verlängerte die Frist laut Gericht allenfalls um zusätzliche zwei Wochen. Die monatelange Verzögerung sei nicht angemessen gewesen. Die Versicherung selbst habe den Grund zur Klage verursacht. Daher sei es nur folgerichtig, dass diese am Ende auch die Kosten des Verfahrens tragen muss.
