In dieser „besonderen Rentenauskunft“ steht, wie hoch die Abschläge sind – und wie hoch die Zahlungen sind, um diese auszugleichen. Dann können Sie entscheiden, ob Sie diese ganz oder nur teilweise ausgleichen wollen. Lesen Sie hier mehr dazu, wie Sie Abschläge ausgleichen.
- Wichtige Unterlagen: Das steht in der Rentenauskunft
- Rentenbesteuerung: Ab wann muss ich als Rentner Steuern zahlen?
Das gilt beim Hinzuverdienst im Alter
Sie können im Alter auch dazuverdienen und so mögliche Abschläge ausgleichen. Bis zu einem monatlichen Verdienst von 603 Euro handelt es sich um einen Minijob, der nicht sozialversicherungspflichtig ist. Mehr dazu lesen Sie hier.
Wenn Sie mehr verdienen möchten, muss das bei der zuständigen Krankenkasse gemeldet werden. Eine maximale Hinzuverdienstgrenze gibt es aber nicht mehr. Sie können als Frührentner also unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Ihre vorgezogene Altersrente gekürzt wird.
Wichtig: Frührentner, die weiter arbeiten, sind bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Zudem zahlen Sie weiterhin Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung. Lesen Sie hier mehr dazu.
Doch wenn Sie hinzuverdienen, steigt das Einkommen, auf das Sie die Beiträge zur Krankenversicherung abdrücken müssen. Und die Beiträge für den Hinzuverdienst müssen Sie allein bezahlen. Zudem gilt: Auch Steuern müssen Sie grundsätzlich zahlen, gegebenenfalls durch den Zuverdienst mehr als ohne. Lesen Sie hier, wann Sie als Rentner Steuern zahlen müssen.
Unbegrenzt hinzuverdienen konnten Sie übrigens schon immer, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Dann fällt Ihr Nebenjob aber unter Umständen in Steuerklasse 6. Wann das der Fall ist, lesen Sie hier.
Welche Beitragsjahre zählen für die Rente mit 63?
Für die Regeln für besonders langjährig Versicherte sind nicht zwingend 45 Jahre etwa in einem Angestelltenverhältnis notwendig. Für die notwendigen Beitragsjahre können Sie auch andere Zeiten anrechnen. Eine Auswahl der möglichen Beitragszeiten:
- die Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Lebensjahr
- das freiwillige soziale Jahr
- Zeiten mit einem Minijob, in dem Beiträge gezahlt wurden
- Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus selbstständiger Tätigkeit
- Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung
- Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht
- Zeiten, in denen der Versicherte Angehörige nicht erwerbsmäßig pflegte,
- Zeiten, in denen Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit (zum Beispiel Krankengeld, Verletztengeld) oder Übergangsgeld bezogen wurden,
- Lebensabschnitte, in denen Sie Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld erhalten haben.
Was ist die Regelaltersrente?
Wann Sie in Rente gehen können, hängt im Regelfall von Ihrem Alter ab. Sie müssen nämlich ein bestimmtes Alter erreicht haben, um in Altersrente gehen zu können. Das nennt man auch Regelaltersgrenze. Hierbei müssen Sie mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
