Fahrrad-Leasing
Wie funktioniert ein Firmenrad? Definition, Funktionsweise und Besonderheiten
Aktualisiert am 19.02.2026 – 16:18 UhrLesedauer: 2 Min.
Fahrradfahren ist umweltfreundlich und hält fit. Auch für Arbeitswege lohnt sich das Rad. Doch wie funktioniert ein Dienstrad? Ein Überblick.
Die Menschen mögen Bequemlichkeit und Komfort. Dabei gibt es viele Gründe auf das Fahrrad zurückzugreifen, beispielsweise für den Arbeitsweg, sofern dieser es erlaubt. Wie Dienstwagen gibt es auch Diensträder, die einige Vorteile mitbringen. Der folgende Artikel stellt das Modell vor.
Ein Firmenrad zu nutzen, bedeutet, über den Arbeitgeber ein Fahrrad zu leasen. Volle Straßen, Stau, die Suche nach Parkplätzen und Stress – das alles entfällt damit. Besonders in Großstädten nimmt der Ausbau von Fahrradstraßen zu, sodass sich ein Dienstrad anbietet. Es gehört zu den beliebtesten Mitarbeiter-Benefits. Davon profitieren beide Seiten, Arbeitnehmer und Arbeitgeber:
Arbeitnehmer müssen nicht direkt die volle Summe bezahlen, sondern lediglich die monatliche Rate. Das Firmenrad kann nicht nur für den Arbeitsweg genutzt werden, sondern ebenso für private Zwecke. Ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike kann Tausende Euro kosten, die monatliche Rate beispielsweise 50 oder 100 Euro. Arbeitnehmer können sich ihr Wunschfahrrad meist selbst auswählen.
Arbeitgeber profitieren vom Dienstrad insofern, dass sie die Mobilität und Fitness der Beschäftigten fördern. Wer mit dem Rad zur Arbeit fährt, bleibt eher gesund und steigert seine Motivation und Leistung. Regelmäßiges Radfahren stärkt das Immun- und Herz-Kreislauf-System.
Zugleich wird ein wertvoller Beitrag zum Umweltschutz geleistet: Das Dienstrad reduziert CO₂-Emissionen. Unternehmen können es zudem steuerlich als Betriebsausgabe absetzen. Die Leasingrate und die Versicherungsprämie können abgezogen werden.
Tipp: Die Leasingraten sind auch für Selbstständige und Freiberufler steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar.
Beim Dienstrad wird eine monatliche Rate gezahlt. Dafür schließen Arbeitgeber mit einem Leasinganbieter, beispielsweise Jobrad®, einen Vertrag ab. Die Raten werden vom Arbeitnehmer durch Gehaltsumwandlung bezahlt. Die Leasingrate wird somit vom Lohn einbehalten. Die Zahlung aus dem Bruttoverdienst spart Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Am Ende bekommen Arbeitnehmer ein günstiges Kaufangebot oder nach der Leasingzeit wird ein neues Dienstrad geleast. Es kann auch zurückgegeben werden. Die vereinbarte Leasingdauer beträgt häufig 36 Monate.
Die Leasingverträge schreiben meist eine Vollkasko oder zumindest einen Diebstahlschutz vor. Die Kosten sind häufig in den monatlichen Raten eingerechnet oder können als Paket dazugebucht werden.
Pendler, die mit dem Rad zur Arbeit fahren, können für jeden Entfernungskilometer in der Steuererklärung Werbungskosten geltend machen. Allerdings kann nicht jeder das Fahrradleasing nutzen. Ausgeschlossen sind häufig:











